Bald mehr Sicherheit für Verbraucher beim Haus- oder Wohnungskauf vom Bauträger?

22.10.2014 Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine Erweiterung des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht vorgesehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat deshalb wohnen im eigentum und andere Verbände eingeladen, in einer Arbeitsgruppe an einen Vorschlag zu einem Gesetzesentwurf zum Bauträgerrecht mitzuwirken.

Eigentümeransprüche schützen

Im Juli-Rundbrief hat wohnen im eigentum über ein Urteil berichtet, nach dem in einer WEG eine der Teilungserklärung entsprechende Nutzung der Räume auch nach 40 Jahren anderer Praxis verlangt werden kann. Jetzt hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass solche Ansprüche schon nach 15 Jahren „verwirkt“ sein können. Aber Eigentümer können sich gegen den Verlust ihrer Rechte schützen.