Aufwandsentschädigung für Verwaltungsbeiräte
23.10.2014 Verwaltungsbeiräte engagieren sich ehrenamtlich für ihre Miteigentümer. Doch sie haben einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Auch Kosten – beispielsweise für Büromaterial – können erstattet werden, entschied das Amtsgericht Hattingen in dem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 23. Januar 2014 (Az. 28 C 30/13).