Treuhandkonto: Verwalter muss gehen
7.4.2014 Eine Verwaltung verstößt schwerwiegend gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Gelder der Wohnungseigentümer heute noch auf Treunhandkonten und nicht auf Konten auf die Namen der Eigentümergemeinschaften liegen. Kommen dann noch andere Verstöße hinzu, darf der Verwaltervertrag nicht verlängert werden.