Unklarheiten bei Gemeinschaftskrediten für Sanierungen

Die Politik versucht in manchen Bundesländern, KfW-Förderkredite zur energetischen Sanierung für die Eigentümergemeinschaften – und nicht nur die einzelnen Eigentümer – zu ermöglichen. Auf der anderen Seite sagt jetzt das Oberlandesgericht Hamm, dass eine Eigentümergemeinschaft kein Darlehen aufnehmen darf, sondern nur der einzelne Eigentümer (I 15 Wx 251/11). Damit sitzen die Eigentümer zwischen den Stühlen, die Frage ist, was sie tun können.

Verwalter muss über Fördermöglichkeiten informieren

Ein Wohnungsverwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn die die Eigentümer nicht darüber  informiert, dass es für eine von ihnen geplante Maßnahme Fördermittel gibt. Das hat das Landgericht Mönchengladbach im Fall der Umstellung einer Heizungsanlage auf Gas entschieden (5 T 51/06). Trotzdem können Eigentümer sich jetzt nicht entspannt zurücklehnen, und die komplette Verantwortung auf den Verwalter abschieben.