BGH-Urteil zur Jahresabrechnung: Fehlerquelle Heizung und Warmwasser
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch der Brennstoffe in der Abrechnungsperiode auf die Eigentümer umgelegt werden müssen, nicht etwa nach den Abschlagszahlungen.