Fakten zum Veruntreuungs-„Supergau“ in Bonn und der Rolle der Sparkasse

Welche immensen Schäden WEGs mit Treuhandkonten erleiden und welche unrühmliche Rolle Sparkassen und Banken dabei spielen können, zeigt der schwerwiegende Fall der Veruntreuung von WEG-Geldern im Bonner Raum durch den Hausverwalter Herbert Feldmann. Wohnen im Eigentum e.V. publiziert zu diesem Fall seit Ende 2013. Hier lesen Sie mehr.

Insolvenzverwalter: WEG-Gelder haben nichts auf Treuhandkonten zu suchen

12.5.2016 Wie können Wohnungseigentümer den Verlust ihrer Rücklagen verhindern? Ist mehr Verbraucherschutz notwendig? Zu diesen Fragen hat WiE Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen interviewt. Er ist der Insolvenzverwalter im Fall Feldmann. Auch Dr. Schulte-Beckhausen unterstrich vehement, dass Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters für WEG-Gelder ungeeignet sind. Lesen Sie das vollständige Interview!

Bankgebühren prüfen: Erfahrungsbericht und WiE-Tipps

12.5.2016 Kuriose Bankgebühren: In der WEG von Karin Z. fielen für das Girokonto Gebühren von 500 Euro/Jahr an, was die Verwaltung über 8 Jahre unter "Sonstige Betriebskosten" versteckte. Als WiE-Mitglied sensibiliert für dieses Thema, konnte sie beim Verwalterwechsel zur Endeckung dieser horrenden Kontoführungsgebühren beitragen. Hierzu gibt es einen aktuellen Tipp für alle - und ein Webinar exklusiv für unsere Mitglieds-WEGs.

Zu teures Immobilien-Darlehen? Widerruf bis zum 21. Juni prüfen!

10.5.2016. Viele Haus- und Wohnungseigentümer haben einen nach heutigem Maßstab viel zu teuren Immobilienkredit abgeschlossen.Sie möchten sich von dem einst mit der Bank vereinbarten Zinssatz zu lösen und auf das aktuelle Niveau umzuschulden. WiE-Tipp: Prüfen Sie, ob Sie Ihren Kreditvertrag wegen falscher Widerrufsbelehrung noch heute widerrufen können.

Streitfaktor Teilungserklärung: Warum Wohnungseigentümer wegen eines Kamins vor Gericht ziehen

4.5.2016. Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen werden beim Wohnungskauf kaum beachtet. Denn nur den wenigsten Wohnungskäufern ist bewusst, welchen großen Einfluss diese Dokumente auf ihre Geldanlage, ihre Wohnungsnutzung und das friedliche Zusammenleben mit den Miteigentümern haben. Unwirksame oder unausgewogene Regelungen führen aber oft zu teurem Streit, warnt Wohnen im Eigentum e.V. Der Verbraucherschutzverband hat jetzt einen neuen, kostenfreien PDF-Ratgeber zur Prüfung von Teilungserklärungen herausgeben, der vom BMJV gefördert wurde.

Schornsteinfeger: Auch Mess- oder Prüfarbeiten sind jetzt absetzbar

28.4.2016. Kommt der Schornsteinfeger, können Sie seine Arbeiten als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Jetzt hat das BMF klargestellt, dass dies nicht nur für Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten gilt. Den Abzug erhalten Sie auch für Mess- oder Prüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau. 26 Euro Steuern sparen (Beispiel!): Wie das geht, lesen Sie hier.

Rauchwarnmelder: Besser keine WEG-Sache daraus machen!

14.4.2016 Die kleinen Dosen beschäftigen Haus- und Wohnungseigentümer, Verwaltungen und Juristen weiterhin. Es geht um die Suche nach angemessenen Lösungen. Mit den Rauchwarnmelder-FAQs unterstützt WiE seine Mitglieder dabei. Aber Achtung, es gibt neue Erkennntisse für WEGs: Lesen Sie hier, weshalb die WEG gut abwägen sollte, die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder an sich zu ziehen!

Touristen als Nachbarn sind Menschen wie Du und ich!

13.4.2016. Wenn Wohnungseigentümer an Urlauber oder Medizin-Touristen vermieten, kann das die Mitbewohner beeinträchtigen (Ruhestörungen, Müll). Drastische Berichte hierzu bringen die Medien immer wieder gern. Doch ist die Sache tatsächlich ein Problem, das geregelt gehört? Das durchaus interessante Ergebnis unserer Umfrage: Die weit überwiegende Mehrheit von Ihnen findet nicht, dass Touristen im Haus ein besonderes Problem sind.

Vertrauen ist gut, ein Prüfprotokoll besser!

11.4.2016. Alle Jahre wieder verlassen sich Millionen Wohnungseigentümer darauf, dass ihre Miteigentümer die Jahresabrechnung der Verwaltung für sie richtig kontrollieren. Denn laut Wohnungseigentumsgesetz ist hierfür der Verwaltungsbeirat zuständig. Blindes Vertrauen in dessen Engagement und Fachkundigkeit ist aber nicht angebracht. Um sowohl Beiräte als auch Wohnungseigentümer zu unterstützten, nennt WiE fünf Tipps rund ums Prüfprotokoll.

WiE-Muster-Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

31.3.2016 Der neue, kostenfreie Prüfleitfaden für Wohnungskäufer und Eigentümer - jetzt kostenfrei herunterladen! WiE hat eine Sammlung ausgewogener, empfehlenswerter Klauseln herausgebracht. Diese können Wohnungskäufer mit der ihnen vorgelegten Teilungserklärung vergleichen, um Risiken aufzuspüren. Für Eigentümergemeinschaften dient das Muster als Orientierung, um die Neuauflage der eigenen "Satzung" anzugehen.