Aktion zum Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz geht weiter

21.07.2015. Bis 9. Juli 2015 sollte die EU-Richtlinie sollte zur Verbraucher-Streitbeilegung in deutsches Recht gegossen werden. Doch Bundestag und Bundesrat haben das neue Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz (VSBG) vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet. Sie brauchen mehr Zeit, um eine praktikable Regelung  für die für Verbraucher weitgehend kostenfreie Schlichtung von Konflikten mit Unternehmen zu finden.

Länder-Justizministerkonferenz: Keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

15.7.2015 Hoffen Sie auf eine staatlich unterstützte Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden, weil Ihr Haus in der Nähe eines Flusses in einer sogenannten Risikozone liegt und bisher keine Versicherung dieses Risiko absichern wollte? Dann haben Sie vergeblich gehofft. Denn eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche und andere Unwetterkatastrophen wird es in Deutschland nicht geben. Lesen Sie mehr unter …

Nachbarschaftshilfe gegen Langfinger

10.07.2015. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist 2014 erneut gestiegen – um fast zwei Prozent auf insgesamt 152.123 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche. Immerhin mehr als 41 Prozent der Einbrüche scheitertenan Sicherungseinrichtungen und an aufmerksamen Nachbarn. Tipps, wie Sie mit Hilfe Ihrer Nachbarn Einbrüche verhindern können, finden Sie in dieser Meldung.

Maklergebühren: Wer bestellt bezahlt

12.06.15. Für Maklergebühren gilt bei der Vermietung seit 1. Juni dieses Jahres das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet für Haus- und Wohnungseigentümer: Wenn sie einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, müssen sie die Maklergebühren – durchschnittlich zwei Monatsmieten – selbst zahlen. Die Zahlungspflicht darf nicht auf den neuen Mieter abgewälzt werden; entsprechende Vereinbarungen sind unwirksam.

Achtung: Verwalter nicht als Steuerberater nutzen!

12.06.2015. Bietet der Verwalter ihnen (bezahlte) Hilfe bei der Steuererklärung an, sollten Eigentümer skeptisch sein. Denn Hausverwalter dürfen für die Eigentümer keine Steuererklärungen erstellen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am 10. März 2015 (VII R 12/14). Tun sie es doch, gilt dies als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen. Die kann im Einzelfall durchaus auch Nachteile für die Steuerpflichtigen haben, warnt WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff.

Partys, Grillen & Co – Was ist erlaubt?

12.06.2015. Grillgeruch und Qualm vom Balkon des Nachbarn, laute Musik oder „Lärm“ von spielenden Kindern: Gerade im Sommer, wenn sich Menschen mehr draußen aufhalten oder Wohnungsfenster offenstehen, fühlen sich manche Eigentümer von den Nachbarn und Miteigentümern gestört. Was sie hinnehmen müssen, was nicht und wie sich Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden lassen, ist gut zu wissen.

Bau eines Gemeinschaftsgrills ist Modernisierung

12.06.2015. Für die einen gehört Grillen einfach zum Sommer, die anderen fühlen sich gestört, wenn’s auf dem Nachbarbalkon qualmt und nach Gebratenem duftet. Ein Grill im Außenbereich der WEG, den alle Hausbewohnerinnen und -bewohner nutzen dürfen, kann das Problem lösen. Der Bau eines Gemeinschaftsgrills gilt in der Regel als Modernisierung und kann von der Eigentümergemeinschaft mit der doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Das bedeutet: Nach § 22 Abs.