Maklergebühren: Wer bestellt bezahlt

12.06.15. Für Maklergebühren gilt bei der Vermietung seit 1. Juni dieses Jahres das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet für Haus- und Wohnungseigentümer: Wenn sie einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, müssen sie die Maklergebühren – durchschnittlich zwei Monatsmieten – selbst zahlen. Die Zahlungspflicht darf nicht auf den neuen Mieter abgewälzt werden; entsprechende Vereinbarungen sind unwirksam.

Hauskauf: Wann der Nachbar zum Miteigentümer wird

12.06.2012. Wenn’s um die eigene Immobilie geht, entscheiden sich viele für ein Haus, gegen eine Eigentumswohnung. Sie wollen in den eigenen vier Wänden ihr eigener Herr sein – unabhängig von den Entscheidungen von Miteigentümern. Ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte ist für viele eine gute – weil bezahlbare – Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus. Dass auch Häuser – vor allem Reihen- und Doppelhäuser – unter das Wohnungseigentumsgesetz fallen können, wissen nur wenige.

Partys, Grillen & Co – Was ist erlaubt?

12.06.2015. Grillgeruch und Qualm vom Balkon des Nachbarn, laute Musik oder „Lärm“ von spielenden Kindern: Gerade im Sommer, wenn sich Menschen mehr draußen aufhalten oder Wohnungsfenster offenstehen, fühlen sich manche Eigentümer von den Nachbarn und Miteigentümern gestört. Was sie hinnehmen müssen, was nicht und wie sich Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden lassen, ist gut zu wissen.

Für Hauseigentümer: Streitschlichtung bald ohne Gericht?

09.02.2015. Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Bau- und Immobilienbereich.

Neue Messgeräte: Zahlen für die Meldung?

09.02.2015. Seit 1. Januar müssen Immobilieneigentümer und WEGs  nach § 32 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG) neue und erneuerte Messgeräte bei der zuständigen Behörde melden, und zwar spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme. Wurde ein Gerät bei einem Messdienstleister angemietet, ist dieser eigentlich meldepflichtig. Doch einige Messdienstleister verlangen Gebühren, wenn sie Messgeräte ans Eichamt melden sollen.

Ohne Haftpflicht geht es nicht

02.02.2015. Glatte Fußwege, ein morscher Baum oder ein Leck im Öltank. Vor Unfällen ist niemand sicher. Doch Haftpflichtversicherungen schützen Haus- und Grundstückseigentümer vor den finanziellen Folgen. Die können gravierend sein: Eigentümer müssen dem Geschädigten im schlimmsten Fall Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und medizinische Behandlungen und eine lebenslange Rente zahlen.