Klau auf dem Bau: Unternehmer muss nach Abnahme zahlen

26.01.2015. Diebstähle auf Baustellen sind keine Seltenheit. Mit der Abnahme geht das Risiko in der Regel auf den neuen Hausbesitzer über. Das heißt: Kommt nach der Abnahme etwas abhanden oder treten andere von außen verursachte Schäden an dem neuen Gebäude ein, muss gewöhnlich der Erwerber des Hauses dafür aufkommen. Können sich Hauseigentümer davor schützen, gestohlenes Material ersetzen zu müssen?

Filmen nur mit Zustimmung erlaubt

19.12.2014 Überwachungskameras können ungebetene Gäste abschrecken oder helfen, Eindringlinge zu überführen. Doch wer auf seinem Grundstück eine Kamera installiert, muss die Datenschutzregeln beachten und darf Persönlichkeitsrechte nicht verletzen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember. An der Grundstücksgrenze muss die Überwachung enden.

Regelungen für Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyrol auf dem Prüfstand

19.12.2014 Lange Zeit galt Polystyrol als Wunderwaffe gegen hohen Energieverbrauch. Der am meisten verbaute Dämmstoff ist vergleichsweise preiswert und leicht zu verarbeiten. Brände haben den Dämmstoff jedoch in die öffentliche Kritik gebracht. Jetzt lassen die Bauminister die Zulassungsbestimmungen für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) mit Polystyrol-Dämmstoffen überprüfen.

Ab 2015: Neue Preise – mehr Leistungen

27.11.2014 Nach über zehn Jahren erhöht wohnen im eigentum die Preise für die Prüfung von Verträgen, Baubeschreibungen und die Vor-Ort-Beratung zum 1.1.2015. Trotz der Preiserhöhungen, die auch den Leistungen unserer Beraterinnen und Berater geschuldet sind, bleibt das Preisniveau im Vergleich zu anderen Organisationen günstig. Gleichzeitig wollen wir den Ratsuchenden mehr Informationen bieten mit Hilfe von passgenauen Checklisten u.a. Bis zum Jahresende gibt’s guten Rat noch zum gewohnten Preis.

Baumängel: Haftung trotz Gewährleistungsausschluss

27.11.2014 Verpflichtet sich der Verkäufer eines Hauses im notariellen Kaufvertrag, den Käufer über erhebliche versteckte Mängel zu informieren, kann er bei Schäden zur Kasse gebeten werden – auch wenn im Vertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde und er die Mängel nicht bemerkt hat, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe im Juni diesen Jahres (OLG Karlsruhe, Urteil v. 18.6.2014, 9 U 184/10).