Klau auf dem Bau: Unternehmer muss nach Abnahme zahlen
26.01.2015. Diebstähle auf Baustellen sind keine Seltenheit. Mit der Abnahme geht das Risiko in der Regel auf den neuen Hausbesitzer über. Das heißt: Kommt nach der Abnahme etwas abhanden oder treten andere von außen verursachte Schäden an dem neuen Gebäude ein, muss gewöhnlich der Erwerber des Hauses dafür aufkommen. Können sich Hauseigentümer davor schützen, gestohlenes Material ersetzen zu müssen?