EEG: neue Regeln ab 1. August 2014

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) tritt am 1. August 2014 in Kraft. Für Haus- und Wohnungseigentümer sind vor allem zwei Punkte wichtig: Auch wer seinen Strom selbst erzeugt, muss dafür EEG-Umlage zahlen. Außerdem sinkt die Förderung für Öko-Strom. Gegenüber den ursprünglichen Plänen gab es noch wichtige Änderungen.

Neue Regeln fürs Steuersparen mit Handwerkerleistungen

20. März 2014 Ein neues „Anwendungsschreiben“ des Bundesfinanzministeriums zu den steuerlich begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sagt, wie die Finanzämter diese Regeln in Zukunft auszulegen haben. Helmut Bischoff, Steuerexperte von wohnen im eigentum: „Das bringt für Haus- und Wohnungseigentümer praktisch wichtige Änderungen.“

Neue Stromabgabe auf Eigenerzeugung

11.2.2014 | Auch wer seinen Strom selbst erzeugt, soll künftig dafür Ökostromumlage zahlen. Das betrifft sogar jetzt schon bestehende Anlagen. Ausgenommen sind Kleinanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt (KW). Das plant die Bundesregierung, es soll bis 1. August 2014 Gesetz werden. Wir sagen, was das konkret für Haus- und Wohnungseigentümer bedeutet.