Winterdienst: Schlamperei? Geld kürzen!
27.1.2014 Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften haben es in diesem Winter leichter, sich gegen Dienstleister zu wehren, die den ihnen anvertrauten Winterdienst nicht oder nicht vollständig erledigen: Ihre Bezahlung kann einfach entsprechend gekürzt werden. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, VII ZR 355/12).