Ende 2014: Verfallsdatum für alte Öfen
7.2.2014 „Feuerstätten“, also mit festen Brennstoffen betriebene Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine aus der Zeit vor 1975 müssen bis Ende 2014 stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxyd nicht einhalten. Neuer Modelle trifft das in den Folgejahren.