Länder-Justizministerkonferenz: Keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

15.7.2015 Hoffen Sie auf eine staatlich unterstützte Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden, weil Ihr Haus in der Nähe eines Flusses in einer sogenannten Risikozone liegt und bisher keine Versicherung dieses Risiko absichern wollte? Dann haben Sie vergeblich gehofft. Denn eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche und andere Unwetterkatastrophen wird es in Deutschland nicht geben. Lesen Sie mehr unter …

Nachbarschaftshilfe gegen Langfinger

10.07.2015. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist 2014 erneut gestiegen – um fast zwei Prozent auf insgesamt 152.123 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche. Immerhin mehr als 41 Prozent der Einbrüche scheitertenan Sicherungseinrichtungen und an aufmerksamen Nachbarn. Tipps, wie Sie mit Hilfe Ihrer Nachbarn Einbrüche verhindern können, finden Sie in dieser Meldung.

Maklergebühren: Wer bestellt bezahlt

12.06.15. Für Maklergebühren gilt bei der Vermietung seit 1. Juni dieses Jahres das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet für Haus- und Wohnungseigentümer: Wenn sie einen Makler mit der Suche nach neuen Mietern beauftragen, müssen sie die Maklergebühren – durchschnittlich zwei Monatsmieten – selbst zahlen. Die Zahlungspflicht darf nicht auf den neuen Mieter abgewälzt werden; entsprechende Vereinbarungen sind unwirksam.

28.000 Gerichtsverfahren lassen sich reduzieren – mit Hilfe des Verbraucher-Streitbeilegungsgesetzes (VSBG)

10.06.2015. Am Donnerstag, den 11.6.15, findet im Deutschen Bundestag die erste Beratung zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (das Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz – VSBG) statt. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) sieht noch Regelungsbedarf, um die Wohnungseigentümer angemessen zu berücksichtigen.

Keine Schlichtung für Wohnungseigentümer?

27.05.2015. Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die alternative Streitbeilegung (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum. Allerdings wird dieses neue Verbraucherrecht für Wohnungseigentümer im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf massiv eingegrenzt. Wohnen im Eigentum e.V. geht dagegen an und fordert zur Unterschriftenaktion auf: "Genug geklagt!"

Verwaltungsbeirätin wegen Beihilfe zur Veruntreuung angeklagt

18.05.2015. Veruntreut ein Verwalter WEG-Gelder, kann das auch für Verwaltungsbeiräte Konsequenzen haben. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde die Verwaltungsbeirätin einer WEG aus Derendorf wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue angeklagt. Auch wenn sie im Strafverfahren freigesprochen wurde, droht ihr noch immer die Zivilklage auf Schadenersatz. Wir informieren Sie über den Fall – und wie Sie ähnlichen Vorwürfen und Veruntreuungen vorbeugen können.