Forderungsvorrang der WEG bei Zwangsversteigerung
Wichtiges BGH-Urteil für Wohnungseigentümergemeinschaften
30.05.2009
Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zum Thema Forderungs-Vorrang der WEG bei Zwangsversteigerungen veröffentlicht.
So entschied der oberste Gerichtshof, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die einer Zwangsversteigerung mit vorrangigen Hausgeldforderungen beitreten will, das Überschreiten der Drei-Prozent-Wertgrenze auch anhand des festgestellten Verkehrswertes nachweisen kann (AZ: V ZB 157/08).