WiE-Ratgeber zur Teilungserklärung

16.4.2018. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind das "Kleingedruckte" beim Kauf einer Eigentumswohnung: lästig zu lesen – und doch von entscheidender Bedeutung zur Absicherung der Kaufentscheidung. Sie regeln das Zusammenleben unter einem Dach und die Kostenteilung unter den Miteigentümern. WiE bietet einen kostenfreien PDF-Ratgeber an, damit Wohnungskäufer den Inhalt besser prüfen können.

BGH: Alter Trittschallschutz reicht bei Wohnungsrenovierung aus

23.3.2018. Eigentümer sind bei einer Fußbodenrenovierung in ihrer Wohnung nicht verpflichtet, den Trittschallschutz nach den heute vorgeschriebenen Grenzwerten herzustellen. Eine Verbesserung gegenüber dem Urzustand können Miteigentümer nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 16.3.2018 (Az. V ZR 276/16) höchstens dann verlangen, wenn eine Baumaßnahme in erheblichen Umfang in die Gebäudesubstanz eingreift.

Vorsicht: Für ungesicherte Teiche haften Sie!

8.1.2018 Teiche müssen kindersicher gemacht werden müssen, wenn sie frei zugänglich sind. Doch: „Was tun, wenn die Miteigentümer nicht mitziehen und Sicherungsmaßnahmen für überflüssig halten?“, fragt eine Wohnungseigentümerin. Lesen Sie, wie Sie das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen und mit dem Verwalter sowie Ihren Miteigentümern klären.

Smart Home - wirklich so schlau?

5.10.2017 Miteinander vernetzte Haushaltsgeräte sind die Zukunft – das behauptet zumindest die Industrie, die Ihnen als Kunden solche Produkte verkaufen möchte. Wenn das alles funktioniert, kann das sehr bequem sein. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. WiE zeigt Ihnen auf, welche Vorteile und Risiken ein sogenanntes Smart Home bietet. Mehr dazu lesen Sie unter "Sicher Wohnen" auf unserer >>> Themenseite "Smart Home"!

Beschlüsse zu Rauchwarnmeldern: Fassen oder lassen?

1.9.2017. Die Umsetzung der Rauchwarnmelder-Pflicht im Haus- und Wohnungseigentum ist ein Lehrstück darüber, wie eine kleine runde Sache zur hochkomplexen Materie aufgeblasen wird. Angesichts dieser unzureichenden Gesetzeslage schüren Unternehmen und auch Juristen die Angst vor Haftungsrisiken und dem Verlust von Versicherungsschutz. So versuchen sie, WEGs in teure Installations- und Wartungsverträge zu treiben. Muss das sein?

Wohnungseigentum: Verwalterwechsel muss gut vorbereitet sein

3.8.2017. In Wohnungseigentumsanlagen steht eine Neubestellung oder ein Wechsel der Verwaltung meist alle drei bis fünf Jahre an. In der Praxis werden die Arbeiten hierfür gern dem Verwaltungsbeirat überlassen, den die WEG gewählt hat. Vorsicht, Haftungsrisiko! Der Verwaltungsbeirat darf nicht eigenmächtig ausschreiben, verhandeln und später gar den Verwaltervertrag unterschreiben. Er braucht hierfür einen konkreten Auftrag der WEG.