Die Frage „Welche Rolle spielen die Wohnungseigentümer*innen überhaupt in der Politik?“ diskutierte WiE-Vorständin Gabriele Heinrich mit den Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU-Fraktion und Vorsitzende des Rechtsausschusses), Dr. Thorsten Lieb, (FDP-Fraktion und Stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses), Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie) und Sebastian Hartmann (SPD-Fraktion).

Die WEGesetz-Novelle 2020 habe die Situation für Wohnungseigentümer*innen nicht vereinfacht, sondern zum Teil sogar verschlechtert, machte Heinrich einleitend noch einmal die Probleme deutlich. Die Novelle habe die Verwalterrolle gestärkt, die Wohnungseigentümer*innen könnten zum Teil „nur über Bande“ ihre Ansprüche durchsetzen. Zudem würden die Schwierigkeiten mit der Klimawende von der Bundesregierung nicht ausreichend beantwortet – die Gesetzesinitiativen gingen nicht weit genug. „Wir haben große Herausforderungen bezüglich der Klimawende“, so Heinrich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gebe sich zwar schon Mühe, aber es gebe dennoch Defizite. Das Bundesjustizministerium hingegen wolle nun nur Steckersolargeräte mit minimalen Energiegewinnen einführen. „Das kann doch nicht sein“, sagte Heinrich. Zumal es in mehreren Bereichen Möglichkeiten gebe, die Klimawende auch in WEGs voranzubringen. Auch bei der jüngsten Förderung von Solaranlagen in Kombination mit Wallboxen durch die KfW sei unklar, warum die Wohnungseigentümer*innen ausgenommen seien. Zudem bräuchten WEGs mehr Unterstützung. Als Beispiele nannte sie eine Prozessbegleitung für WEGs, wie sie in den Niederlanden stattfindet, sowie eine Energieberatung als gesetzliche Vorschrift.

Lieb räumte ein, die Belange der Wohnungseigentümer seien in der Vergangenheit „sehr unter dem Radar“ gelaufen. Er und seine Fraktion wollten nun stärker in den Dialog gehen, um zu schauen: Wo hakt es in der Praxis? Welche Themen beschäftigen die Wohnungseigentümer*innen? Auch Winkelmeier-Becker konstatierte, sie würde gerne mehr Menschen in Wohneigentum bringen.

Zum viel diskutierten „Heizungsgesetz“ sagte Winkelmeier-Becker, es sei „unumgänglich, dass wir die Wärme- und Energiewende hinbekommen“. Die Frage, mit welcher Technologie wir unsere Häuser und Wohnungen künftig beheizen, beschäftige uns alle. Sie hätte lieber einen marktwirtschaftlichen Ansatz favorisiert, um Anreize für Veränderungen zu schaffen – statt den regulatorischen Ansatz der Ampelregierung. Lieb sagte, in der Gebäudeenergiegesetz-Novelle seien WEGs ausdrücklich adressiert. Natürlich müsse nun auch die Förderkulisse entsprechend gestaltet werden.

Uhlig sagte, ihr sei durchaus bewusst, dass Entscheidungsprozesse in WEGs länger und komplizierter seien als bei Einfamilienhauseigentümer*innen. Zwar müssten Wohnungseigentümer*innen jetzt nicht gleich die Heizung tauschen, sie rate aber jedem, eine Energieberatung aufzusuchen, um Wärmebedarfe und Optimierungspotenzial zu klären. Auch Hartmann zeigte sich unzufrieden damit, wie der Prozess zur GEG-Novelle gelaufen sei.

Zudem kam die geplante Einführung der reinen Online-Eigentümerversammlung mit einer ¾-Mehrheit, wie vom Bundesjustizministerium vorgesehen, zur Sprache. Heinrich machte noch einmal deutlich, dass WiE eine Lösung einfordere, die „nicht polarisiere“. Sie fragte: „Was ist mit den 25 Prozent, die gegen die Online-Eigentümerversammlung gestimmt haben?“ Da würden bestimmte Wohnungseigentümer*innen ausgegrenzt. Dies könne zu Spaltungen in WEGs führen und dazu, dass Verwalter*innen ins Digitale flüchteten. Als mögliche Alternative dazu nannte sie einen Rechtsanspruch auf eine hybride Versammlung, so dass sich einzelne Eigentümer*innen zuschalten lassen können.

Auch Hartmann (SPD) sagte, er könne sich „ein Recht auf digitale Teilnahme als Alternative“ vorstellen. Auch Uhlig (Grüne) griff die Kritik auf und sagte, online sei „nicht immer die Lösung“. Im persönlichen Gespräch, so ihre Erfahrung, lasse sich am Rande die ein oder andere Frage schneller klären. Winkelmeier-Becker (CDU) sagte, das Hauptmerkmal der Online-Eigentümerversammlung sei durch die hybride Versammlung, die bereits möglich ist, schon erreicht. „Der Mehrwert“ einer rein virtuellen Veranstaltung erschließe sich ihr nicht.

Lieb (FDP) bezog sich auf die von WiE initiierte Protestbrief-Aktion von Wohnungseigentümer*innen und meldete zurück, dass ihn zu dieser Frage „viel Post“ erreicht habe. Er stehe für eine sinnvolle, praxistaugliche Lösung. Die Frage, ob über das Thema bei der Eigentümerversammlung überhaupt entschieden werde, liege bei den Wohnungseigentümer*innen. Zudem brauche es ein vernünftiges Quorum. Eine Lösung, die auf Einstimmigkeit beruhe, sei unter Umständen schwierig, weil dann eine einzelne Person alle Entscheidungen in diesem Bereich blockieren könne. Verfassungsrechtliche Bedenken an der Regelung, wie von Fachjuristen vorgetragen, teile er aber nicht.