WiE hat gefragt:
Wie gut verstehen Sie Ihre Jahresabrechnung? 
Was halten Sie von einer DIN-Norm zur Jahresabrechnung?

Lesen Sie hier die Ergebnisse der bundesweiten WiE-Umfrage!

30.05.2022 Jahresabrechnungen müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz jährlich von den Verwaltungen erstellt werden und sind – zusammen mit dem Wirtschaftsplan und dem Vermögensbericht - für die Eigentümer*innen die wichtigen Rechenschaftsberichte über die Finanz- und Vermögenslage der WEG und über ihre Zahlungspflichten. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Jahresabrechnungen und Vermögensberichte vollständig, sachlich und rechnerisch richtig und verständlich aufbereitet den Eigentümer*innen vorgelegt werden. Wie die aktuelle Umfrage des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt, kommen viele Jahresabrechnungen dieser Bedeutung nicht nach, mit der Folge, dass eine Mehrheit der Wohnungseigentümer*innen sie nicht verstehen, sie mit der Überprüfung dieses Zahlenwerkes überfordert sind und ihnen der finanzielle Durchblick bei der WEG-Verwaltung fehlt.

In der Online-Umfrage von Wohnen im Eigentum (WiE) zu Jahresabrechnungen belegen die Antworten von 1.630 Teilnehmern aus 1.540 WEGs mit mindestens 68.000 Wohnungen, dass bei den Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) dringender Reformbedarf besteht. Im Rahmen der Umfrage werden konkrete Defizite und Schwachstellen identifiziert, Verbesserungsvorschläge aufgeführt und in Freitextantworten ergänzt. Im Ergebnis kommen 86 % der Umfrageteilnehmer zu dem Schluss, dass eine DIN-Norm für Jahresabrechnungen unbedingt erforderlich oder von Vorteil ist. Von einer eigentümer- und verbrauchergerechten DIN-Norm Jahresabrechnung erwarten sie, dass damit viele der von ihnen festgestellten Defizite und Schwachstellen beseitigt werden, die Überprüfung von Jahresabrechnungen vereinfacht und Fehler einfacher zu finden sind.

Die Umfrageergebnisse würden auch zeigen, dass eine DIN-Norm auch für die Verwaltungen von Nutzen sein wird. Sie würde den Umstellungsaufwand bei einem Verwaltungswechsel reduzieren, kann die Zusammenarbeit erleichtern und Streitigkeiten vermeiden helfen.

 

Hier die wichtigsten Ergebnisse:

 

Fotokollage auf Basis eines Fotos von Robert Kneschke – fotolia.de

Nur für etwa 50 % der Befragten sind die Jahresabrechnungen verständlich und nachvollziehbar gegliedert und aufgebaut, für 42% insgesamt gut verständlich.

Nur 51 % der Befragten können die Jahresabrechnung vollständig rechnerisch überprüfen. Da Jahresabrechnungen ein Zusammenspiel mehrerer „Bausteine“ und vieler einzelner und zusammengefasster Buchungspositionen sind, müssen sie in vollem Umfang überprüfbar und nachrechenbar sein.

Fehlende Lese- und Interpretationshilfen, Tabellen ohne Erläuterungen, fehlende Formeln zum Nachrechnen, fehlende Teile oder Module, unklare Überträge und diverse Fehler – diese und andere Defizite und Schwachstellen erschweren oder behindern für bis zu 58 % der Befragten die Nachvollziehbarkeit der Abrechnungen.

Unterstützungsleistungen der Verwaltungen angesichts der Defizite unzureichend
Bei Problemen oder Fragen wird die Unterstützung der Verwaltungen gesucht und erwartet. Zwar geben 70% der Befragten an, dass ihre Verwaltung ihnen für Fragen vor der Eigentümerversammlung zur Verfügung steht. Für die Behebung grundlegender Verständnisprobleme reicht dieses Angebot allerdings in vielen Fällen nicht aus, wie die weiteren Fragen und Antworten belegen. Die gute Praxis, einen separaten Besprechungstermin vor der Eigentumsversammlung durchzuführen, bieten Verwaltungen nur 14% der WEGs an. 30% der Befragten erhalten keine oder nur unzureichende Antworten auf ihre Fragen.

Erheblich defizitär ist die Aufklärung der Wohnungseigentümer*innen über wichtige gesetzliche Änderungen zur Jahresabrechnung ausgefallen: Nur 32% der Befragten sind von der Verwaltung vor der Eigentümerversammlung über die gesetzlichen Änderungen der Beschlussfassung mit dem neuen WEGesetz informiert worden, 34% haben einen schriftlichen Formulierungsvorschlag für den neuen Beschlussantrag über die Abrechnung erhalten. Hier sind zu wenig Verwaltungen ihrer Bringschuld – Wohnungseigentümer über gesetzliche und rechtliche Änderungen zu informieren – nachgekommen.

Wohnungseigentümer*innen haben viele konkrete Verbesserungsvorschläge
56 % der Teilnehmenden erklären, dass für sie textliche Erläuterungen, Lese- und Interpretationshilfen sowie allgemeinverständliche und –verbindliche Begriffsbestimmungen hilfreich und wichtig wären. Des Weiteren wünschen sich Wohnungseigentümer*innen eine standardisierte Gliederung, Formeln zur Schlüssigkeitsprüfung, die Erläuterung rechtlicher Vorgaben, Formularvorlagen, keine Veränderung der Form von Jahr zu Jahr, eine Zertifizierung der Abrechnungs-Software für Verwaltungen.

86 % halten eine DIN-Norm für unbedingt erforderlich oder von Vorteil
Im Ergebnis kommen 86 % der Umfrageteilnehmer*innen zu dem Schluss, dass eine DIN-Norm für Jahresabrechnungen unbedingt erforderlich oder von Vorteil ist. Von einer eigentümer- und verbrauchergerechten DIN-Norm Jahresabrechnung erwarten sie, dass damit viele der von ihnen festgestellten Defizite und Schwachstellen beseitigt werden, die Überprüfung von Jahresabrechnungen vereinfacht und Fehler einfacher zu finden sind. 62,5 % der Befragten sind der Meinung, dass eine einheitliche Darstellungsweise auch den Verwaltungen die Arbeit erleichtern wird.

Die Auswertung der Umfrageergebnisse umfasst 103 Seiten, darin sind im Anhang auf 64 Seiten viele interessante Freitextantworten der Umfrageteilnehmer*innen enthalten.