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Schulung: Rechte & Pflichten der WEG-Verwaltung
Online-Schulung
(7086) Was darf, kann und vor allem muss eine WEG-Verwaltung eigentlich leisten? Welchen Handlungsspielraum lässt ihr das Wohnungseigentumsgesetz oder auch der Verwaltervertrag, den sie mit der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossen hat? Diese und weitere Fragen zum Zusammenspiel von WEG und WEG-Verwaltung werden Ihnen in dieser Schulung beantwortet.
Sie lernen die wesentlichen rechtlichen Aspekte der Verwaltertätigkeit kennen und erfahren darüber hinaus, was Ihre WEG individuell mit der Verwaltung im Verwaltervertrag regeln sollte. Außerdem erhalten Sie Einblicke in die praktische Arbeit von Verwaltungen sowie Antworten auf die Frage, wie die Zusammenarbeit von Verwaltung, Beirat und den Wohnungseigentümer:innen bestenfalls funktionieren sollte. Wertvolle Tipps für den Fall, dass Ihre Verwaltung die Zusammenarbeit verweigert, untätig bleibt oder eigenmächtig handelt sowie Hinweise zum Verwaltungswechsel runden die Schulung ab.
Diese Experten wirken an der Schulung mit und beantworten Ihre themenbezogenen Fragen:
Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner liefert wichtige Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und beleuchtet für Sie die rechtlichen Konsequenzen, die sich für die Wohnungseigentümergemeinschaft ebenso wie für die WEG-Verwaltung ergeben.
WEG-Verwalter Dieter Bachmann berichtet aus seiner Praxiserfahrung über typische Probleme und mögliche Lösungsansätze.
Ist diese Weiterbildung das Richtige für mich?
Diese Intensivschulung richtet sich an alle Beiräte & Wohnungseigentümer:innen aus Eigentümergemeinschaften jeder Größe, die mit einer externen WEG-Verwaltung zusammenarbeiten und sich neutral darüber informieren möchten, was eine WEG-Verwaltung tun muss/kann/darf. Wir bitten zu berücksichtigen, dass diese Schulung in erster Linie der Wissensvermittlung dient und weniger dem persönlichen Austausch darüber, was in der Verwaltung der eigenen Eigentümergemeinschaft alles schief läuft.
Unsere Online-Schulungen sind für alle Teilnehmenden kostenpflichtig. Mitglieder profitieren gegenüber Gastteilnehmenden von einem deutlichen Rabatt. Eine Mitgliedschaft vorab zu beantragen, bedeutet für Gäste daher nicht nur bares Geld zu sparen (Ersparnis: 120 Euro!), sondern bietet einen nützlichen Mehrwert. So können Sie über die Schulung hinaus alle Vereinsleistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. kostenfreie Webinare und telefonische Rechtsauskünfte, Fachinformationen, Beschlussvorlagen u.v.m. Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Ihnen gerne unsere Mitgliederbetreuung.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um eine Schulung für Verbraucher:innen). Ein gewerblicher Fortbildungsnachweis für Verwalter:innen gem. §§ 34c GewO, 15b MaBV wird nicht erteilt und ist nicht geschuldet.
Referenten
Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner (Köln), mit Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ist seit vielen Jahren für WiE als Referentin und Rechtsberaterin tätig (Spezialgebiet: Prüfung von Verwalterverträgen).
WEG-Verwalter Dieter Bachmann, Immobilienverwalter in Köln, Geschäftsführer von HAUSGRUND Institut für Verwalterwesen GmbH, unterstützt WiE seit vielen Jahren als Referent und Berater (Prüfung der Jahresabrechnung).
Teilnehmerkreis und Zugangsvoraussetzungen
Diese Schulung steht allen Mitgliedern wie auch Gästen offen und richtet sich grundsätzlich an alle Beiräte & Wohnungseigentümer:innen fremdverwalteter Eigentümergemeinschaften.
Sie möchten sich bequem von zu Hause aus informieren? Dann sind die Online-Veranstaltungen von Wohnen im Eigentum genau das Richtige für Sie! Expertinnen und Experten erläutern das Thema im Live-Vortrag anhand einer übersichtlichen Folienpräsentation. Für die Teilnahme brauchen Sie – neben Ihrem Computer mit Internet-Anschluss – nur einen Kopfhörer (Headset) oder Ihr Telefon.
Zeitrahmen und Inhalte
Diese Schulung findet grundsätzlich Freitags statt (10.00 bis 17.15 Uhr). Sie enthält eine Mittagspause sowie ein Kaffeepause am Nachmittag.
Diese Inhalte erwarten Sie:
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltertätigkeit
- Individuelle Regelungen im Verwaltervertrag
- Einblicke in die Praxis der WEG-Verwaltung
- Zusammenarbeit zwischen WEG-Verwaltung, Beiräten und Eigentümern
- Typische Probleme mit der WEG-Verwaltung
- Wenn nichts mehr geht: Verwaltungswechsel
Kosten und Zahlungsfrist
Mitglieder: 189 Euro regulär; 159 Euro mit Frühbucherrabatt* (MwSt. inkl.)
Gäste: 309 Euro regulär; 279 Euro mit Frühbucherrabatt* (MwSt. inkl.)
* Der Frühbucherrabatt wird gewährt bei Eingang Ihrer Anmeldung bis zum 9.1.2026 (23.59 Uhr).
Zahlung der Schulungsgebühr in Vorkasse per Einzugsermächtigung. Abbuchung ca. 3-5 Tage vorher.
Die Rechnung und den Zugangslink erhalten Sie wenige Tage vor Schulungsbeginn per E-Mail.
Die Vortragsunterlagen und eine Feedback-Möglichkeit werden Ihnen zeitnah im Nachgang übermittelt.
TIPP: Mitglieder des Verwaltungsbeirats können sich von der Eigentümergemeinschaft Aufwendungen oder Auslagen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit haben, erstatten lassen. Wir empfehlen, mit Ihrer WEG die Übernahme der Schulungskosten zu klären, am besten auf der nächsten Eigentümerversammlung. Denn ein gut informierter und sachkundiger Beirat zahlt sich für jede Eigentümergemeinschaft aus. (Mehr dazu hier!)
Anmeldung
Anmeldeschluss: Freitag, 30. Januar 2026.
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Teilnahmebedingungen!
Zum Anmeldeformular gelangen Sie über den Button "Veranstaltung buchen".
Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: veranstaltung[at]wohnen-im-eigentum.de .
Bitte beachten Sie folgende Rahmenbedingungen:
- Teilnehmerzahl: Minimum = 10 Personen; Maximum = 25 Personen (bei Bedarf wird ggf. aufgestockt).
- Vergabe der Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen. Keine Platz-Reservierung und keine Warteliste!
- Anmeldung ausschließlich über das hier hinterlegte Anmeldeformular (Klick auf "Veranstaltung buchen"). Ihre Anmeldung ist rechtlich bindend.
- Sie erhalten vom Buchungssystem automatisch eine Anmeldebestätigung.
- Wenn genug Zeit ist, können Sie während der Online-Veranstaltung Fragen stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Beantwortung aller Fragen.