15 Jahre Wohnen im Eigentum sind eng verknüpft mit der Forderung nach einem Mehr an Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer. So sind wir 2003 angetreten – als Verbraucherschutzverband – dessen Aufgabe es auch 2018 noch ist,
Wohnungseigentum – unbekannt und unbeachtet
Wohnungseigentum war über Jahrzehnte in der Politik wie in der Öffentlichkeit nicht präsent und nicht beachtet. Bei Gesprächen mit Politikern oder z.B. im Bauministerium musste immer erst erklärt werden, welche Entscheidungsspielräume und welche Rechte Wohnungseigentümer haben, was der Unterschied zum Hauseigentümer ist. Politischen Handlungsbedarf hat kaum jemand gesehen oder es wurde auf fehlende Mehrheiten verwiesen.
Aufgrund dieses Politikvakuums lag 60 Jahre lang die Deutungshoheit zum Wohnungseigentumsgesetz und auch zum Wohnungseigentum allen bei Fachjuristen, WEGesetz-Kommentatoren, Richtern.
Als Essenz aus diesen Erkenntnissen über das politische Vakuum haben wir 2011 eine Broschüre mit dem Titel „Unbekannt und unbeachtet! 60 Jahre Wohnungseigentum“ herausgegeben, in der wir neben einer kritischen Betrachtung des WEGesetzes und seiner Reformen sowie der Positionen der politischen Parteien auch zusammengetragen haben, was es an sozialwissenschaftlicher oder stadtgeographischer bzw. baugeschichtlicher wissenschaftlicher Forschung über das Wohnungseigentum gab. Erschreckend wenig. Das Wohnungseigentum fand kaum wissenschaftliches Interesse. Es passte alles in eine kleine Broschüre. Auch hier fehlte somit das Problembewusstsein. Das hat sich inzwischen ein wenig geändert – allerdings gibt es noch sehr, sehr viel Luft nach oben, gerade in der sozialwissenschaftlichen und stadtgeographischen Forschung.
Wohnungseigentümer müssen sich politisieren – Beteiligung einfordern!
Schließlich muss auch gesagt werden, dass die Wohnungseigentümer zu wenig organisiert sind und die Notwendigkeit einer politischen Interessenvertretung verkennen. Nur wenn sie zur wichtigen "pressure group" werden, ihre Praxiserfahrungen und Sichtweisen in die Öffentlichkeit tragen, werden sie wahrgenommen und politisch ernst genommen und nur dann wird das Wohnungseigentumsgesetz ihren Realitäten angepasst werden.
Wir denken ganzheitlich – wir denken im Dreieck!
Wohnen im Eigentum sieht die Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer – ihre Fragen bzgl. Sondereigentum, Minderheitenschutz und Mitgestaltung in der WEG bzw. Durchsetzung ihrer Rechte. Sie sind es, die zuerst zu uns gekommen sind. Wir sehen aber auch die Fragen und Probleme der Verwaltungsbeiräte, die häufig ohne Wissen über ihre Rolle und ihre Aufgaben in das Amt gewählt werden, viel Verantwortung und Vertrauensvorschuss von ihren Miteigentümern erhalten, aber oft allein dastehen ohne Unterstützung.
Selbst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müssen wir beachten. Klar vertritt der Verwalter die WEG nach außen. Aber: Verwalter kommen und gehen, die WEG bleibt bestehen und ein Großteil ihrer Eigentümer ebenso. Die WEG (= die Wohnungseigentümer) hat Bedarf an Unterstützung und Orientierung – beim Verwalterwechsel, bei Krisen, bei umfassenden Modernisierungen. Schließlich muss die sich selbst verwaltende WEG mehr Beachtung finden. Wollen diese Wohnungseigentümer/innen ihre Verwaltung halbwegs nach dem WEGesetz gestalten, haben sie viel Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Das hat WiE im Blick, deshalb denkt WiE im Dreieck: Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeirat, WEG. Auf Ihre Fragen sucht WiE Antworten und entwickelt Werkzeuge zur Unterstützung, Kontrolle etc.
15 Jahre Pionierarbeit für die Wohnungseigentümer!
Es ist nicht übertrieben, wenn wir behaupten, Pionierarbeit zu leisten. Sowohl bei der Entwicklung unseres Werkzeugs (zum Beispiel dem Sanierungsfahrplan für WEGs oder dem Leitfaden für Selbstverwaltete WEGs – weiteres steht auf dem Arbeitsplan) als auch bei der konzeptionellen Arbeit für die Weiterentwicklung des Selbstverständnisses der Wohnungseigentümer und des Wohnungseigentums und der politischen Interessenvertretung.
Danke für diese Gratulation!
Liebes Team WiE!
Zur Feier des 15.Geburtstage des Vereins WiE von mir die allerherzlichsten Glückwünsche. Möge dieser, für uns Eigentümer sehr wichtige Verein, sich weiter entwickeln und vergrössern,denn nur ein entsprechend grosses Vertretergremium kann mit anwaltlichen Kapzitäten dem Gesetz zum Erfolg verhelfen. Leider ist mir aus gesundheitlichen Gründen eine Teilnahme an der Feier nicht möglich,dennoch wünsche ich der Veranstaltung eine gutes Gelingen und einen wachsenden Mitgliederkreis.
Mit herzlichen Grüßen!
W.W.