Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Käufer*innen tragen bei der Insolvenz des Bauträgers ein zu hohes Risiko

23.08.23 Existenzbedrohende Situationen für Verbraucher*innen vermeiden – das sollte laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bei Bauprojekten im Fokus stehen. Käufer*innen müssen bei einer Insolvenz des Bauunternehmens – wie jüngst bei der Insolvenzwelle der Project Immobilien Gruppe - geschützt werden. Dass Käufer*innen bei der Insolvenz nicht abgesichert sind, obwohl ein Expertenrat bereits 2019 klare Vorschläge für gesetzliche Regelungen im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unterbreitet hat, ist eine Absage des BMJ an den Verbraucherschutz.

Karikaturenreihe zur reinen Online-Eigentümerversammlung - Teil1: "Der Spaltpilz"

22.08.2023. Ist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein Spaltpilz? Seine Pläne, wonach reine Online-Eigentümerversammlungen bereits mit einer ¾-Mehrheit beschlossen werden können, hat zumindest das Potenzial, Wohnungseigentümergemeinschaften in zwei Lager zu teilen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) möchte die Öffentlichkeit über die geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes informieren und gibt dazu eine Reihe von Karikaturen heraus.  

Aufruf zum Protest: Gesetzesänderung zur reinen Online-Versammlung stoppen

10.08.2023. Das Bundesjustizministerium will die Zulassung reiner Online-Eigentümerversammlungen in Wohnungseigentümergemeinschaften vereinfachen. Wohnen im Eigentum hat mehrfach auf die Nachteile dieser Regelung hingewiesen und fordert vom Bundesministerium, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Dazu ruft WiE nun Wohnungseigentümer*innen auf, an einer bundesweiten Aktion mit Protestschreiben teilzunehmen.  

Wohnungseigentumsgesetz: Bundesjustizministerium stärkt Verwalterinteressen

13.07.2023. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt die geplante Änderung im Wohnungseigentumsgesetz entschieden ab, nach der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) künftig Eigentümerversammlungen nur noch online (= virtuell) durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen dies beschließt. Diese Gesetzesänderung sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor, zu dem WiE aktuell seine Stellungnahme abgegeben hat. Als Vorbild für die Neuregelung dient die virtuelle Aktionärsversammlung. WiE führt eine Vielzahl an gewichtigen Argumenten gegen diese Änderung an und stellt nach ausführlicher Prüfung fest, dass dieser Entwurf nicht die Qualität hat, in den Bundestag eingebracht zu werden. Hier sollen einseitig Interessen der Verwalterverbände umgesetzt werden.

WEG: Gleichstellung mit Aktionärsversammlungen ist fehl am Platz

27.06.2023. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert, dass künftig reine Online-Eigentümerversammlungen, auch virtuelle Eigentümerversammlungen genannt, bereits mit einer 3/4-Mehrheit beschlossen werden könnten. Dies sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Das BMJ sieht als Vorbild für die Neuregelung die Aktionärs- oder Gesellschafterversammlungen, wo virtuelle Versammlungen zulässig sind. Das Wohnungseigentum und die Herausforderungen in einer Eigentümerversammlung unterscheiden sich jedoch grundlegend von diesen.

„Die Kritik an reiner Online-Eigentümerversammlung wurde in den Wind geschrieben“

01.06.2023. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) und weitere Verbände hatten davor gewarnt, wurden aber offenbar nicht gehört: Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, dass reine Online-Eigentümerversammlungen bereits mit einer ¾-Mehrheit beschlossen werden können. WiE ist empört und beklagt, dass die Kernrechte der Eigentümer*innen damit beschnitten würden. „Die Kritik an der Online-Eigentümerversammlung wurde in den Wind geschrieben“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich.

Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gefährdet Rechte der Wohnungseigentümer*innen

30.05.2023 Ein nun bekannt gewordener Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) enthält zwei Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz). Die von WiE bereits länger geforderte Privilegierung von Balkonkraftwerken wird begrüßt. Die gleichzeitige Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung, mit der das Recht auf Teilnahme in Präsenz ausgehebelt werden kann, gefährdet jedoch den Schutz von online nicht versierten Wohnungseigentümer*innen. Vergleiche mit Aktionärsversammlungen halten nicht stand. Das Recht, physisch an einer Versammlung teilzunehmen, darf nicht zur Disposition stehen, da Eigentümerversammlungen schon jetzt hybrid durchgeführt werden können und damit allen Interessen gedient ist.

 

Verzögerungen bei GEG-Novelle: Zeit für Belange von Wohnungseigentümer*innen nutzen

24.05.2023 Die erneute Verzögerung bei der GEG-Novelle sorgt bei Verbraucher*innen für Unsicherheit. Das Gesetz wird diese Woche nicht, wie geplant, im Bundestag beraten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) plädiert dafür, die Zeit zu nutzen, um die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) stärker in den Blick zu nehmen. WiE fordert ein konsequenteres Vorgehen und konkrete Verbesserungen für WEGs – für den Klimaschutz und den Verbraucherschutz.

Gebäudeenergiegesetz-Novelle im Bundesrat: Klimawende nicht auf die lange Bank schieben

09.05.2023. Der Bundesrat befasst sich in seiner kommenden Sitzung am Freitag, 12. Mai, mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Vor kurzem haben einige Ausschüsse des Bundesrats umfassende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung empfohlen. Unter anderem soll das Inkrafttreten des Gesetzes um drei Jahre verschoben werden – auf den 01.01.2027 statt wie im Entwurf vorgesehen 01.01.2024. Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert dies und fürchtet, dass damit die Klimawende „auf die lange Bank geschoben wird“. Insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen brauchen frühzeitig einen Überblick über den Zustand ihrer Heizungen, um besser planen und entsprechend Rücklagen für eine Heizungsumstellung bilden zu können.

BGH-Urteil zu Reservierungsgebühr von Maklern: Stärkung des Verbraucherschutzes

27.04.2023. Immobilienmakler dürfen von Kaufinteressenten in vorformulierten Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Reservierungsgebühr verlangen, wenn diese beim Nicht-Zustandekommen des Geschäfts nicht zurückgezahlt wird. Das gilt auch dann, wenn die Gebühr nicht direkt im Maklervertrag steht, sondern separat vereinbart wird. Das hat vor kurzem der Bundesgerichtshof entschieden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das Urteil und sieht in ihm eine Stärkung des Verbraucherschutzes.