17.03.2023 Der BGH hat entschieden, dass bauliche Veränderungen ohne Beschluss auch dann unzulässig sind, wenn ein Anspruch auf den Beschluss besteht. Die Reihenfolge „erst Beschluss, dann bauen“ ist zwingend einzuhalten. Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die höchstrichterliche Bestätigung des „Beschlusszwangs“.
Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de
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