Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Beim sommerlichen Wärmeschutz auf Außenjalousien setzen

2.7.2019. Bei Gebäuden gewinnt der Wärmeschutz im Sommer aufgrund häufigerer Hitzeperioden und steigender Komfortansprüche immer mehr an Bedeutung. Sommerlicher Wärmeschutz soll Ventilatoren und vor allem Klimaanlagen arbeitslos machen und damit erheblich zum Energiesparen beitragen.Wichtig ist, dass Eigenheim- und Wohnungsbesitzer auf wirkungsvolle Maßnahmen setzen: Innenjalousien, Rollos und Gardinen bringen nicht den gewünschten Effekt.

Keine Spekulation mit Dachaufstockungen zulasten der Wohnungseigentümer

18.06.2019. Dachaufstockungen gelten derzeit als ein wichtiges Mittel gegen die Wohnungsknappheit in Ballungszentren. Doch eine Dachaufstockung im Nachgang zu einer Umwandlung darf nicht zur Spekulation mit „Aufstockungsrechten“ und nicht zu großen Risiken, Schäden und Kosten für Wohnungseigentümergemeinschaften führen, wie ein aktueller Fall einer Münchener WEG exemplarisch zeigt. WiE fordert deshalb ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht, Sicherheiten und Mitspracherechte für WEGs.

Keine Gesetzreform über die Köpfe der Wohnungseigentümer hinweg!

13.6.2019. WiE zeigt seit Jahren Missstände im Wohnungseigentum auf, fordert gesetzliche Änderungen und hat jetzt eine bundesweite Umfrage dazu an die Betroffenen selbst gerichtet. Alle Wohnungseigentümer/innen sind aufgefordert, sich unter www.wohnungseigentumsgesetz.org zu beteiligen. Denn die Reform des WEGesetzs und damit eines des wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode ist bereits in Arbeit und darf nicht über die Köpfe der Eigentümer hinweg verhandelt werden.

Maklerprovision beim Immobilienkauf: Bestellerprinzip schafft Chancengleichheit

07.05.2019. „Wer bestellt, der bezahlt“ – über die Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gerungen. Zur Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist am 8.05.2019 ist Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, als Sachverständige geladen. WiE begrüßt die Initiativen zur Einführung des Bestellerprinzips (siehe WiE-Stellungnahme).

Mahnmale der Immobilienspekulation und Vernachlässigung

08.04.2019. Verwahrloste und vernachlässigte Wohnungseigentumsanlagen - Schrottimmobilien oder soziale Brennpunkte - gibt es inzwischen in vielen Städten Deutschlands. Wohnen im Eigentum hat jetzt eine Studie mit Fallbeispielen, Strukturproblemen und Reformvorschlägen für das Wohnungseigentumsgesetz veröffentlicht und fordert gesetzliche Vorgaben für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie für Untergemeinschaften von WEGs.

Reform des WEGesetzes: Jetzt sind die Wohnungseigentümer/innen gefragt!

19.3.2019. Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und damit eines des wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode ist in Arbeit. Um den Eigentümern von rund 10 Mio. Wohnungen bundesweit eine Stimme in der Diskussion um die Neuregelung zu geben, hat WiE eine bundesweite Umfrage gestartet und ruft zur Teilnahme auf.

Maklerprovision: Bestellerprinzip ist der richtige Weg für mehr Wettbewerb

25.02.2019. „Wer bestellt, soll bezahlen.“ Mit der Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien will Bundesjustizministerin Barley nun Verbraucher entlasten. Wohnen im Eigentum begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung des Bestellerprinzips, denn es wird die hohen Kaufnebenkosten reduzieren, die Käufer von den teilweise horrenden Maklerkosten entlasten und den Wettbewerb fördern.

4 Irrlichter, denen Käufer von Eigentumswohnungen besser nicht folgen sollten

29.01.2019. Fehleinschätzungen der Vorteile von Eigentumswohnungen führen häufig zu bösem Erwachen nach dem Kauf. Das hat der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) bei der Beratung Hunderter von Mitgliedern festgestellt, die von den rechtlichen und finanziellen Folgen ihrer Investition gestresst oder sogar überfordert sind.

Wohnungseigentum: Verwaltung muss günstiges Heizöl einkaufen

28.11.2018. Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich die Verwaltung auf dem Heizölmarkt genau orientiert und das günstigste Angebot heraussucht. Das gilt insbesondere, da die durchschnittlichen Verbraucherpreise für Heizöl seit dem vergangenen Jahr um fast 40 Prozent gestiegen sind. Beim Einkauf muss die Verwaltung das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten.