Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Neu: FAQs zum Einbau von Ladestationen für E-Autos in WEGs

29.07.2019. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Ladestationen für E-Autos in Wohnungseigentümergemeinschaften“ hat Wohnen im Eigentum (WiE) hier zusammengestellt. In diesen FAQs erfahren Wohnungseigentümer, welche Möglichkeiten sie derzeit haben, um auf ihrem Stellplatz eine Ladestation installieren zu lassen und wie sie Schritt für Schritt am besten vorgehen, um das Projekt umzusetzen – von der Prüfung der technischen Anforderungen bis zum Einbringen der Beschlussvorlage in die Eigentümerversammlung. Auch wichtige Hinweise zu der Frage, wie die Kostenübernahme zu regeln ist, finden Wohnungseigentümer in dem neuen Fragen- und Antwortkatalog von WiE.

Grillen: So vermeiden Wohnungseigentümer Streit

16.07.2019. Zieht vom Nachbarbalkon der Duft nach Grillwürstchen herüber, regt das nicht selten den Appetit auf einen zünftigen Nachbarschaftsstreit an. Denn zum Grillen gehört auch Qualm. Kommt eine lustig-laute Gesellschaft dazu, wird es in den meisten Häusern Mitbewohner geben, die das gar nicht komisch finden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, was Wohnungseigentümer beachten sollten, damit sich keiner gestört fühlt.

E-Mobilität: Einbau von Ladestationen für Wohnungseigentümer vereinfachen!

04.07.2019. Soll der Ausbau der nötigen Ladeinfrastruktur vorangetrieben werden, sind Änderungen im WEGesetz nötig, betont der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Für den Einbau einer Ladestation sollte in WEGs künftig ein Mehrheitsbeschluss ausreichen. Zudem sollte ein Duldungsanspruch für einzelne Eigentümer im Gesetz verankert werden, sofern sie die Kosten selbst tragen. Was Wohnungseigentümer alles beachten müssen, wenn sie derzeit eine Ladestation installieren lassen möchten, hat WiE hier in informativen FAQs zusammengestellt.

Beim sommerlichen Wärmeschutz auf Außenjalousien setzen

2.7.2019. Bei Gebäuden gewinnt der Wärmeschutz im Sommer aufgrund häufigerer Hitzeperioden und steigender Komfortansprüche immer mehr an Bedeutung. Sommerlicher Wärmeschutz soll Ventilatoren und vor allem Klimaanlagen arbeitslos machen und damit erheblich zum Energiesparen beitragen.Wichtig ist, dass Eigenheim- und Wohnungsbesitzer auf wirkungsvolle Maßnahmen setzen: Innenjalousien, Rollos und Gardinen bringen nicht den gewünschten Effekt.

Keine Spekulation mit Dachaufstockungen zulasten der Wohnungseigentümer

18.06.2019. Dachaufstockungen gelten derzeit als ein wichtiges Mittel gegen die Wohnungsknappheit in Ballungszentren. Doch eine Dachaufstockung im Nachgang zu einer Umwandlung darf nicht zur Spekulation mit „Aufstockungsrechten“ und nicht zu großen Risiken, Schäden und Kosten für Wohnungseigentümergemeinschaften führen, wie ein aktueller Fall einer Münchener WEG exemplarisch zeigt. WiE fordert deshalb ein gesetzlich verankertes Vorkaufsrecht, Sicherheiten und Mitspracherechte für WEGs.

Keine Gesetzreform über die Köpfe der Wohnungseigentümer hinweg!

13.6.2019. WiE zeigt seit Jahren Missstände im Wohnungseigentum auf, fordert gesetzliche Änderungen und hat jetzt eine bundesweite Umfrage dazu an die Betroffenen selbst gerichtet. Alle Wohnungseigentümer/innen sind aufgefordert, sich unter www.wohnungseigentumsgesetz.org zu beteiligen. Denn die Reform des WEGesetzs und damit eines des wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode ist bereits in Arbeit und darf nicht über die Köpfe der Eigentümer hinweg verhandelt werden.

Maklerprovision beim Immobilienkauf: Bestellerprinzip schafft Chancengleichheit

07.05.2019. „Wer bestellt, der bezahlt“ – über die Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien wird im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gerungen. Zur Öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist am 8.05.2019 ist Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, als Sachverständige geladen. WiE begrüßt die Initiativen zur Einführung des Bestellerprinzips (siehe WiE-Stellungnahme).

Mahnmale der Immobilienspekulation und Vernachlässigung

08.04.2019. Verwahrloste und vernachlässigte Wohnungseigentumsanlagen - Schrottimmobilien oder soziale Brennpunkte - gibt es inzwischen in vielen Städten Deutschlands. Wohnen im Eigentum hat jetzt eine Studie mit Fallbeispielen, Strukturproblemen und Reformvorschlägen für das Wohnungseigentumsgesetz veröffentlicht und fordert gesetzliche Vorgaben für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie für Untergemeinschaften von WEGs.

Reform des WEGesetzes: Jetzt sind die Wohnungseigentümer/innen gefragt!

19.3.2019. Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und damit eines des wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode ist in Arbeit. Um den Eigentümern von rund 10 Mio. Wohnungen bundesweit eine Stimme in der Diskussion um die Neuregelung zu geben, hat WiE eine bundesweite Umfrage gestartet und ruft zur Teilnahme auf.

Maklerprovision: Bestellerprinzip ist der richtige Weg für mehr Wettbewerb

25.02.2019. „Wer bestellt, soll bezahlen.“ Mit der Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Wohnimmobilien will Bundesjustizministerin Barley nun Verbraucher entlasten. Wohnen im Eigentum begrüßt das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung des Bestellerprinzips, denn es wird die hohen Kaufnebenkosten reduzieren, die Käufer von den teilweise horrenden Maklerkosten entlasten und den Wettbewerb fördern.