Steuertipp für Vermieter: Fahrtkosten zur Wohnung nicht verschenken
1.6.2016. Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung dürfen Eigentümer pauschal mit 0,30 Euro/km von der Steuer absetzen. Auch wer seine Steuererklärung bereits fristgerecht zum 31. Mai abgegeben hat, kann vergessene Werbungskosten noch nachreichen. Zum Beispiel können 3 Fahrten Köln-Leipzig-und-zurück bis zu 378 Euro Steuerersparnis einbringen.