Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Keine Flickschusterei, sondern verbraucherorientierte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

6.2.2018. Den Startschuss zu einer WEGesetz-Reform hat der Bundesrat mit seinem Änderungsentwurf zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität gegeben. Doch WiE fordert: Keine Flickschusterei! Nach nunmehr 67 Jahren Wohnungseigentumsgesetz ist eine Generalüberholung erforderlich - und eine breite Diskussion: Welchen Verbraucherschutz brauchen Sie als Wohnungseigentümer/in?

Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt im Bundesverband der Verbraucherzentralen

26.1.2018. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) vernetzt sich weiter: Zum Jahreswechsel ist der Verband als Mitglied in den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aufgenommen worden. "Das hat Signalwirkung", so WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Wir sehen darin sowohl eine Anerkennung der Wohnungseigentümer als schutzbedürftige und verletzliche Verbrauchergruppe als auch eine Anerkennung der Bedeutung der Verbraucherarbeit von WiE und somit eine Würdigung seines Status als Verbraucherschutzverband."

Rauchwarnmelder: Nachrüstpflicht in Bayern läuft Ende 2017 ab

4.9.2017. Während Neubauten bereits in allen Bundesländern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen, gilt das für bestehende Häuser und Wohnungen noch nicht überall. Eigentümer sollten dennoch aktiv werden, da die runden Dosen im Brandfall Leben retten. Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) informiert über die geltenden Übergangsfristen und warnt Wohnungseigentümergemeinschaften darüber hinaus vor vorschnellen Beschlüssen.

Wohnungseigentum: Verwalterwechsel muss gut vorbereitet sein

3.8.2017. In Wohnungseigentumsanlagen steht eine Neubestellung oder ein Wechsel der Verwaltung meist alle drei bis fünf Jahre an. In der Praxis werden die Arbeiten hierfür gern dem Verwaltungsbeirat überlassen, den die WEG gewählt hat. Vorsicht, Haftungsrisiko! Der Verwaltungsbeirat darf nicht eigenmächtig ausschreiben, verhandeln und später gar den Verwaltervertrag unterschreiben. Er braucht hierfür einen konkreten Auftrag der WEG.

Fragwürdiges IHK-Zertifikat: Verwalter für Wohnungseigentum werden in drei Tagen

23.5.2017. Bei der Wahl ihrer Verwaltungen ist Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) dringend zu empfehlen, auf die Qualifikation und Berufserfahrung der Bewerber zu achten und die vorgelegten Ausbildungszertifikate zu hinterfragen und genau zu prüfen. Dazu rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. und führt das Beispiel eines aktuell bekannt gewordenen unzureichenden bis fragwürdigenden Ausbildungsgangs an.

Präsentation: Wie Wohnungseigentümer die Gebäudesanierung in den Griff bekommen

2.3.2017 Rechtzeitig zur beginnenden Saison der Eigentümerversammlungen hat der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. eine kompakte Präsentation zur Gebäude-Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung veröffentlicht. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind eingeladen, sich diese Arbeitshilfe von der Website wohnen-im-eigentum.de/modernisierungs-knigge herunterzuladen und im Rahmen ihrer Versammlungen anzuschauen.

Neu: „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“

Beim Wohnungseigentum entscheiden in den meisten Fällen nicht die einzelnen Eigentümer/innen über Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen im und am Wohngebäude, sondern die WEG. Damit die Modernisierung dennoch gelingt, gibt WiE jetzt den Ratgeber „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer. Spielregeln im Umgang mit Menschen und Paragrafen“ kostenfrei heraus.

BGH: WEG muss Treppenlift-Einbau dulden

13.1.2017 In der Regel muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) es dulden, wenn ein gehbehinderter Wohnungseigentümer auf eigene Kosten niederschwellige Hilfsmittel wie einen Treppenlift oder ein Rampe einbauen lässt. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wird bestätigt, dass Wohnungseigentümer in einem gewissen Rahmen ein Recht auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben.