Wohnen im Eigentum trauert um seinen Pressesprecher Thomas Münster – ein Nachruf
Wir trauern um unseren Pressesprecher Thomas Münster, der am 23. Februar 2015 nach kurzer schwerer Krankheit gestorben ist.
Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de
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Wir trauern um unseren Pressesprecher Thomas Münster, der am 23. Februar 2015 nach kurzer schwerer Krankheit gestorben ist.
10.03.2015. Um Erkrankungen durch Legionellen vorzubeugen, müssen große zentrale Warmwasseranlagen in Wohnhäusern mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern regelmäßig untersucht werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht befreit.
11.02.2015. Haus- und Wohnungseigentümer müssen nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes den Zustand und die Funktion ihrer Abwasserleitungen überprüfen lassen. Ob und wie häufig sie diese Dichteprüfungen in Auftrag geben müssen, ist in den Bundesländern – teils sogar in den Kommunen – unterschiedlich geregelt. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sie die Kosten für die Abwasserleitungs-Dichteprüfung von der Einkommensteuer absetzen können.
09.02.2015. Das geplante Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
23.1.2015. Alte Rechnungen, Verträge und Berge von Protokollen. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) fallen viele Unterlagen an. Steuerrelevante Unterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Ist diese Frist abgelaufen, will so mancher Verwalter die Papiere entsorgen. Doch das geht nur mit Zustimmung der Eigentümer.
23.12.2014 Die größten Probleme beim Wohnungseigentum liegen eindeutig bei der Professionalität, der Qualifikation und dem Engagement von Verwaltungen. Dies ergab die Auswertung von Rechtsberatungen des Verbraucherschutzverbands wohnen im eigentum.
22.12.2014. Silvesterraketen verursachen alljährlich viele Unfälle und hohe Schäden. In der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerken seit Anfang Oktober gesetzlich verboten.
8.12.2014 Gelder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören von Rechts wegen nicht auf Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters, sondern nur auf Konten auf den Namen der WEG. Diese Erkenntnis setzt sich bei den Gerichten immer mehr durch – ein Erfolg auch der Kampagne des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum für mehr Sicherheit bei WEG-Konten. Und das hat praktische Konsequenzen: Als eine Hamburger WEG gegen einen Eigentümer rückständige Hausgelder einklagte, gestand das Amtsgericht Hamburg ihm das Recht zu, die Zahlungen zurückzuhalten, bis ein ordnungsgemäßes Konto vorliegt (10 C 24/14).
04.12.2014 Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) benennt erstmals Wohnungseigentümer als besondere Zielgruppe der staatlich geförderten Energieberatung. Das zeigt: Bei der Bundesregierung setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Klimaschutzziele ohne die Wohnungseigentümer nicht erreicht werden können. Doch „der Erfolg des Aktionsplans wird entscheidend von der praktischen Umsetzung abhängen“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum.
26.11.2014. Ende 2013 wurde bekannt, dass die Hausverwaltung Feldmann in Königswinter bei Bonn Gelder der Eigentümer von rund 3000 Wohnungen mutmaßlich veruntreut hat. Folge: Verluste in Millionenhöhe. Was von den Geldern der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) noch da ist, liegt auf einem Sperrkonto der Sparkasse KölnBonn – unerreichbar für die Eigentümer. Sie wissen nicht mal, wie viel es ist. Auf Hilfe zur Klärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche können die Eigentümer derzeit nicht setzen.