Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Seit einem Jahr bekannt – die Millionenverluste der Verwaltung Feldmann. Seit einem Jahr keine Hilfe in Sicht

26.11.2014. Ende 2013 wurde bekannt, dass die Hausverwaltung Feldmann in Königswinter bei Bonn Gelder der Eigentümer von rund 3000 Wohnungen mutmaßlich veruntreut hat. Folge: Verluste in Millionenhöhe. Was von den Geldern der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) noch da ist, liegt auf einem Sperrkonto der Sparkasse KölnBonn – unerreichbar für die Eigentümer. Sie wissen nicht mal, wie viel es ist. Auf Hilfe zur Klärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche können die Eigentümer derzeit nicht setzen.

Energetische Sanierungen: Wohnungseigentümer in NRW brauchen mehr Förderung

20.11.2014 Für Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften (WEGs) ist es in NRW nach wie vor schwierig, Kredite zur Finanzierung von energetischen oder altersgerechten Modernisierungsmaßnahmen aufzunehmen. Diese Erfahrungen des Verbraucherverbandes wohnen im eigentum bestätigt nun eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale NRW. Diese Marktlücke sollte die landeseigene NRW.Bank schließen, fordert der Verbraucherverband. Positive Geschäftsmodelle gibt es bereits.

Vorsicht bei Sonderwünschen im Gemeinschaftseigentum

23.10.2014 Eine Fußbodenheizung statt normalen Heizkörpern, ein großer Raum statt mehrere kleine oder Fenster, die bis zum Boden reichen. Die Aussicht, die sich noch in Planung befindliche, neue Eigentumswohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist verlockend. Doch wer Maßnahmen plant, die in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, sollte sich vorab genau über seine Rechte zur Umgestaltung informieren, rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum.