Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Keine Schlichtung für Wohnungseigentümer?

27.05.2015. Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die alternative Streitbeilegung (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum. Allerdings wird dieses neue Verbraucherrecht für Wohnungseigentümer im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf massiv eingegrenzt. Wohnen im Eigentum e.V. geht dagegen an und fordert zur Unterschriftenaktion auf: "Genug geklagt!"

Genug geklagt! Wohnungseigentümer werden zur Unterschrift aufgerufen

Wohnen im Eigentum e.V. startet Aktion zum neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

18.5.2015. Mit einer bundesweiten Unterschriften-Aktion fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. Ergänzungen im Referentenentwurf für das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Mit diesem Gesetz wird die (fast) kostenfreie, schnelle Schlichtung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen eingeführt.

WEG-Gasverträge: Geld zurück bei unwirksamen Preiserhöhungsklauseln

21.04.2015. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind Verbraucher, keine Unternehmen. Das hat der Bundesgerichtshof am 25. März entschieden (Az. VIII ZR 243/13, Az. VIII ZR 360/13 und Az. VIII ZR 109/14). Nach dieser Grundsatzentscheidung des BGH sollten WEGs die Verträge mit ihren Gasversorgern unter die Lupe nehmen, rät der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum (WiE).

Selbstverwaltung – eine Option für kleine WEGs?

25.03.2015. Es geht auch ohne! Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) überlegen, ob sie auf einen professionellen Verwalter verzichten und ihre WEG selbst verwalten sollen. Einige haben schlechte Erfahrungen mit einem Verwalter gemacht, andere finden keinen geeigneten professionellen Verwalter, möchten Kosten sparen oder einfach ihre Angelegenheiten selbst regeln.

BFH-Urteil: Eigentümer können Prüfung der Abwasserleitung von Steuer absetzen

11.02.2015. Haus- und Wohnungseigentümer müssen nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes den Zustand und die Funktion ihrer Abwasserleitungen überprüfen lassen. Ob und wie häufig sie diese Dichteprüfungen in Auftrag geben müssen, ist in den Bundesländern – teils sogar in den Kommunen – unterschiedlich geregelt. Jetzt entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sie die Kosten für die Abwasserleitungs-Dichteprüfung von der Einkommensteuer absetzen können.