Keine Schlichtung für Wohnungseigentümer?
27.05.2015. Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die alternative Streitbeilegung (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum. Allerdings wird dieses neue Verbraucherrecht für Wohnungseigentümer im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf massiv eingegrenzt. Wohnen im Eigentum e.V. geht dagegen an und fordert zur Unterschriftenaktion auf: "Genug geklagt!"