Bauserie Folge 6: Baumängel richtig reklamieren
29.8.2012 Grundsätzlich hat der Baukunde Anspruch auf kostenlose Beseitigung aller Mängel, für die er bei der Abnahme einen Vorbehalt angemeldet hat oder die sich erst nach der Abnahme. Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V.: „Dieses Recht kann er leicht verlieren, wenn er bei seiner Durchsetzung nicht die Regeln beachtet. Außerdem muss er die Gewährleistungsfristen im Blick haben.“