Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

07.05.2024. Mehrere Medien berichten, dass einige Verwaltungen der Consigma-Gruppe Erhaltungsrücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ohne deren Wissen und Zustimmung für mehrere Jahre in festgeschriebene Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben. Ein solches Vorgehen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, betont der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) und gibt Tipps, was Wohnungseigentümer*innen jetzt tun sollten, um zu klären, ob sie betroffen sind und wie die Gelder zurückgeholt werden können.

02.05.2024. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen bis zum 31.12. 2024 ein Verfahren zur Bestandsaufnahme des Zustands ihrer Heizungen einzuleiten. Diese Maßnahme dient der frühzeitigen Vorbereitung auf mögliche spätere Heizungstausche. WiE informiert, wie WEGs dieser Pflicht nachkommen und welche Informationen sie hierfür zusammenstellen müssen. Da Etagenheizungen üblicherweise im Sondereigentum stehen – also den Wohnungseigentümer*innen selbst gehören, sind auch sie verpflichtet an der Bestandsaufnahme in ihrer WEG mitzuwirken.

25.04.2024. Der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag, 26.04., in zweiter und dritter Lesung über das „Solarpaket 1“ ab, welches die Nutzung von Photovoltaik vereinfachen und fördern soll. WiE begrüßt insbesondere die Vereinfachungen für WEGs, selbst produzierten Solarstrom zu nutzen – im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Es fehlt aber eine Regelung für "Nachzügler".

19.02.2024. Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf beraten, wonach Wohnungseigentümergemeinschaften die rein virtuelle Eigentümerversammlung künftig mit einer ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können (wir berichten). Dabei ist zu beachten, dass die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig ist, egal wie viele Wohnungseigentümer*innen teilnehmen. Am 19. Februar 2024 werden dazu Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört – auch Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE), ist geladen. Was die Änderung für Verwaltungsbeiräte bedeutet, die im Krisenfall zur Versammlung einladen und diese durchführen sollen, beantwortet der Gesetzentwurf nicht. Diese Regelungslücke kritisiert WiE und schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf drei alternative Lösungsvorschläge vor.

16.02.2024. Die Bundesregierung plant, das Wohnungseigentumsgesetz zu ändern. Steckersolargeräte sollen demnach in Wohnungseigentümergemeinschaften als privilegierte Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden. Dies begrüßt WiE grundsätzlich, fordert allerdings, dass auch die Installation von Photovoltaikanlagen auf WEG-Dächern als privilegierte Maßnahme aufgenommen wird.

30.01.2024. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Januar 2024 über eine geplante Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in erster Lesung beraten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt diese in seiner aktuellen Stellungnahme vehement ab. Danach sollen Wohnungseigentümergemeinschaften künftig Eigentümerversammlungen rein virtuell durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit dies beschließt. Obwohl mehrere Verbände, darunter WiE, sowie der Bundesrat den Gesetzentwurf kritisieren, hält die Bundesregierung an dem Gesetzentwurf fest. WiE sieht einen gesetzlichen Anspruch auf Online-Teilnahme als sinnvolle Alternative, um die Digitalisierung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu fördern, eine Teilnahme in Präsenz muss aber immer möglich bleiben. 

13.12.2023. Ende der Energiepreisbremsen, Umlage der Kabelgebühren, Heizungsförderung - zum Jahreswechsel wird eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind und wie diese einzuschätzen sind. Zudem informiert WiE darüber, welche Fristen von Wohnungseigentümer*innen im Lauf von 2024 eingehalten werden müssen.

06.12.2023. Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer*innen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.

15.11.23. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ihre Gelder auf speziellen WEG-Eigenkonten anlegen. Das ist wichtig, denn nur auf Eigenkonten – also Konten, deren Inhaberin die Wohnungseigentümergemeinschaft ist – sind die Gelder vor einer Pfändung und Insolvenz der Verwaltung geschützt. Doch für WEGs ist es nicht immer einfach, den passenden Anbieter zu finden. WEGs sollten zudem einige Punkte beachten, wenn sie ein solches Konto eröffnen. Orientierung bietet hier der neue Kurzratgeber „Wissenswertes zum WEG-Eigenkonto“ des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum.