Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

EEG-Reform: „Osterpaket“ lässt Wohnungseigentümer außen vor!

11.5.2022 Sollen die Eigentümer von ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen bei der „Strom“wende hin zu erneuerbaren Energien nicht „außen vor“ bleiben, müssen die derzeit für WEGs geltenden gesetzlichen Grundlagen im Zuge der Reform des Erneuerbaren Energiegesetz unbedingt ergänzt werden. Doch trotz der der Stellungnahme von WiE sind im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der morgen in erster Lesung im Bundestag beraten wird, bisher keine Sonderregelungen für WEGs vorgesehen. WiE fordert: WEGs müssen als Eigenversorger im EEG klar definiert werden und eine Abnahmepflicht für alle Bewohner muss eingeführt werden. 

So können Verbraucher ihr persönliches Gas-Embargo verhängen!

06.04.2022. Angesichts des Krieges gegen die Ukraine und der Gräueltaten an Zivilisten fragen viele Verbraucher, was sie (noch) tun können und wie sie sich solidarisch zeigen können mit den Ukrainern. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stellt hier zusammen, wie ein persönliches Gas- oder Ölembargo gegen Russland verhängt werden kann.

KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht umbauen“: Verbände fordern Fortführung

04.04.2022. Im aktuellen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 finden sich keine Mittel mehr zur KfW-Zuschussförderung des altersgerechten Umbaus von Wohnhäusern und Wohnungen. Ein breites Verbändebündnis aus Eigentümern, Seniorenorganisationen, Sanitärwirtschaft und Wohnberatung appelliert an die Politik, das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht umbauen“ 455-B fortzuführen.

EEG-Reform: Nicht ohne die Wohnungseigentümer!

18.03.2022. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) fordert in einer Stellungnahme, dass WEGs als Eigenversorger eingestuft werden, wenn der Solarstrom zur Wohnungsversorgung genutzt wird, und eine Abnahmepflicht für alle Bewohner eingeführt wird. Derzeit werden WEGs in den meisten Fällen den Stromversorgungsunternehmen gleichgestellt. Diese Behandlung als Unternehmen überfordert viele WEGs und schreckt sie ab, sich mit der Solarstromproduktion näher zu befassen.

Wohnungseigentümer: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Jahresabrechnung?

09.02.2022. Jahresabrechnungen informieren die Eigentümer von ca. 10 Mio Eigentumswohnungen in Deutschland über die Einnahmen und Ausgaben des letzten Jahres sowie über die Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Abrechnungen müssen jährlich von den Verwaltungen erstellt werden und sind somit die wichtigen Rechenschaftsberichte über die Finanz- und Vermögenslage der WEG und über die Zahlungspflichten der einzelnen Eigentümer. Trotzdem klagen viele Wohnungseigentümer über fehlende Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit der Abrechnungen.

WiE fordert Förderprogramm(e) speziell für Wohnungseigentümer

27.01.2022. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) sieht eine der Ursachen für die vergleichsweise geringe Sanierungsquote in Wohnungseigentümergemeinschaften in der strukturellen Benachteiligung der Wohnungseigentümer bei der Vergabe von Fördermitteln. Aus diesem Grund fordert WiE das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf, die Wohnungseigentümer bei der Neuordnung der Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung, Wallboxen und Photovoltaikanlagen nicht (wieder) zu vergessen.

„Jeder Rechtsanwalt wird jetzt zugleich zertifizierter Verwalter “

30.11.2021. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 bzw. Juni 2024 einen Anspruch auf die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“. Der Bundesrat hat nun am 26.11.2021 der neuen Rechtsverordnung, in der u.a. Prüfungsinhalte und -verfahren festgelegt werden, nicht nur zugestimmt, sondern sie auch zu Lasten der Eigentümer weiter „weichgespült“. Aus Sicht von Wohnen im Eigentum (WiE) ist die Verordnung nicht ausreichend, um langfristig und nachhaltig die Qualität der WEG-Verwalter zu erhöhen.

70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Neues Wohnungseigentumsgesetz

25.11.21. Am 01.12.2021 wird das neue Wohnungseigentumsgesetz 1 Jahr alt und das Wohnungseigentum ist 70 Jahre alt. Die größte Reform des WEGesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum" in Deutschland verfassen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben.

Lichterketten: Wie Wohnungseigentümer Streit vorbeugen

22.11.2021. In der Adventszeit dekorieren viele gerne ihren Balkon mit Lichterketten. Dabei müssen Wohnungseigentümer allerdings einige Punkte beachten, denn Balkone sind Gemeinschaftseigentum. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin und informiert, in welchen Fällen ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig ist. Vorherige Absprachen sind sinnvoll, denn sie beugen Konflikten vor. Auch ein Blick in die Gemeinschaftsordnung ist ratsam, denn sie kann Regelungen zur Balkonnutzung enthalten.

Einbruchschutz nach neuem Gesetz jetzt für Wohnungseigentümer einfacher

26.10.21. Der Schutz der eigenen Wohnung vor Einbrüchen ist für einzelne Wohnungseigentümer jetzt einfacher: In dem neuen Wohnungseigentumsgesetz – seit 01.12.2020 in Kraft —, ist ein Anspruch auf Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen, verankert. Allerdings hat die Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Maßnahmen, darf also über die Art der Aus- und Durchführung, entscheiden. WiE informiert, worauf bei der Durchsetzung dieses Anspruches zu achten ist.