Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Kostenfaktor Heizung – müssen WEGs ihren Wirtschaftsplan anpassen?

14.09.2022. Gas-Umlage, gestiegene Strom- und Heizkosten: Durch die in die Höhe schießenden Energiekosten wird bei fast allen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) die Kalkulation der Heizkosten in ihren Wirtschaftsplänen überholt sein. Das hat zur Folge, dass die erhöhten Forderungen der Energieversorgungsunternehmen nicht mehr durch die Hausgeldzahlungen gedeckt sein werden und WEGs in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt vier Wege auf, vorrausschauend zu reagieren. Verwaltungen dürfen aber nicht eigenmächtig handeln.

Dabei ist nur, wer online ist? – Geplante Online-Eigentümerversammlung schließt einen Teil der Wohnungseigentümer aus!

08.09.2022. Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Willensbildungs- und Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Pläne des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sehen vor, dass WEGs künftig die reine Online-Eigentümerversammlung beschließen können, ohne die Möglichkeit der Präsenzteilnahme. Wohnen im Eigentum (WiE) appelliert an den Gesetzgeber, die Tür zur Präsenzteilnahme immer offen zu halten, damit z.B. ältere Eigentümer, die online nicht versiert oder technisch nicht ausgestattet sind, nicht außen vor bleiben.

Nicht ohne meine WEG – Energiesparmaßnahmen, die nur gemeinsam möglich sind

05.09.2022. Viele Wohnungseigentümer fragen sich derzeit, wie sie Energie sparen können und wie sich ein Umstieg auf erneuerbare Energien umsetzen lässt. Maßnahmen an der zentralen Heizungsanlage müssen von Wohnungseigentümergemeinschaften mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, da hier Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Gleiches gilt für energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung und den Austausch von Außenfenstern und Türen. WiE informiert, was dabei zu beachten ist. Vor allem bei baulichen Veränderungen sollten WEGs sich im Vorfeld mit der Frage der Kostenverteilung auseinandersetzen.

Anspruch auf zertifizierten Verwalter erst ab 2023? – Das sollten Wohnungseigentümer wissen

01.09.2022. Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters – dieser Anspruch aus dem Wohnungseigentumsgesetz sollte am 01.12.2022 in Kraft treten. Nun soll der Anspruch erst ein Jahr später ab 01.12.2023 entstehen, da die Industrie- und Handelskammern (IHKs) nicht genügend Prüfungskapazitäten haben, um die Zertifizierung abzunehmen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) schätzt die Praxisrelevanz der Zertifizierung für Wohnungseigentümer bei der Verwaltersuche gering ein und fordert auf, die Zeit der Verschiebung für Nachbesserungen zu nutzen. Da der Anspruch aber absehbar in Kraft tritt, informiert WiE, ab wann und von wem er überhaupt geltend gemacht werden kann. 

Im Alleingang Energie sparen – für diese Maßnahmen brauchen Wohnungseigentümer keine Zustimmung der WEG

29.08.2022. Kurzfristig etwas gegen die Energiekrise unternehmen und Gas oder Strom sparen? Welcher Wohnungseigentümer hat nicht schon darüber nachgedacht, selbst etwas in seiner Wohnung energieeffizient zu optimieren. Tipps und Hinweise gibt es im Moment viele, jedoch müssen Wohnungseigentümer zusätzlich berücksichtigen, welche Maßnahmen sie allein umsetzen können und zu welchen sie einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt Tipps, welche Optimierungsvorschläge ohne die Zustimmung der WEG umsetzbar sind.

Die 11 wichtigsten Argumente gegen die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung

12.06.2023. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine zentrale Änderung im Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz): die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung (virtuelle Eigentümerversammlung). Wohnungseigentümer*innen sollen sich künftig in der Eigentümerversammlung mit einer ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen für diese Versammlungsart entscheiden können. Wohnen im Eigentum (WiE) hat die 11 wichtigsten Argumente zusammengetragen, warum die beabsichtigte Gesetzesänderung die Situation der Wohnungseigentümer*innen nicht verbessert, sondern verschlechtert.

Änderung im Wohnungseigentumsgesetz: Bleiben die Wohnungseigentümer am Katzentisch?

17.08.2022 Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) plant eine zentrale Änderung im Wohnungseigentumsgesetz wohl auf Initiative eines Verwalterverbandes. Geplant ist die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung ins Wohnungseigentumsgesetz. Wohnungseigentümer sollen sich per einstimmigen Beschluss in der Eigentümerversammlung für diese Art der Durchführung von Eigentümerversammlungen entscheiden, obwohl schon jetzt die Online-Zuschaltung zur Eigentümerversammlung möglich ist. WiE übt grundsätzliche Kritik.

Droht Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes zulasten bildungsbenachteiligter und älterer Eigentümer?

08.08.2022. Das Bundesministerium der Justiz plant eine zentrale Änderung im Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz), dem Gesetz, das gerade erst vor zwei Jahren grundlegend reformiert wurde. Möglich gemacht werden sollen Eigentümerversammlungen als reine Online-Versammlung ohne Möglichkeit der Teilnahme in Präsenz. Begründungen dafür bleiben vage. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum sieht den Effekt und Nutzen dieser Änderung für WEGs sehr kritisch bis gleich „null“ und warnt vor zukünftigen Streitigkeiten und Ausgrenzungen in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). 

Ende der Corona-Sonderregelung für WEGs am 31.8.22 – wie weiter mit der WEG-Verwaltung?

25.07.2022. Die Corona-Sonderregelung, dass Verwaltungen von WEGs im Amt bleiben, auch wenn ihre Vertragslaufzeit und Bestellungsfrist abgelaufen ist, endet mit dem 31.08.2022. Mit dieser Verordnung sollte verhindert werden, dass WEGs während der Pandemie-Zeit ohne Verwaltung dastehen und handlungsunfähig sind. WiE empfiehlt jetzt vorsorglich die Wieder- oder Neubestellung der Verwaltung, wenn der Bestellungsbeschluss bzw. der Verwaltervertrag nicht mehr gilt.

Sommerlicher Wärmeschutz: WEG muss fast immer zustimmen

13.07.2022. Sommer, Sonne, Sonnenschein - im Hochsommer können heiße Tage zur körperlichen Belastung werden. Um sich in den eigenen vier Wänden davor zu schützen, können Wohnungseigentümer Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz ergreifen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, welche Möglichkeiten es gibt und was Wohnungseigentümer dabei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen, nämlich dann, wenn das Gemeinschaftseigentum davon betroffen ist.