60 Jahre Wohnungseigentum: „Anlegerschutz“ auch für Wohnungseigentümer
12.01.2011 | Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird 60 Jahre alt. Anlässlich dieses sechsten Dezenniums forderte Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V., den Gesetzgeber auf der heutigen Pressekonferenz auf, nach 60 Jahren endlich bundesweit einheitliche gesetzliche Standards für die Berufsausbildung von gewerblich tätigen WEG-Verwaltern und eine Erlaubnispflicht für die Ausübung dieser Tätigkeit einzuführen.