Sommerlicher Wärmeschutz: WEG muss fast immer zustimmen
13.07.2022. Sommer, Sonne, Sonnenschein - im Hochsommer können heiße Tage zur körperlichen Belastung werden. Um sich in den eigenen vier Wänden davor zu schützen, können Wohnungseigentümer Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz ergreifen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, welche Möglichkeiten es gibt und was Wohnungseigentümer dabei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen, nämlich dann, wenn das Gemeinschaftseigentum davon betroffen ist.