Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung: Mit Muster-Beschluss Fallstricke vermeiden
20.10.2021. Das neue Wohnungseigentumsgesetz, das seit 01.12.2020 in Kraft ist, ermöglicht es Wohnungseigentümern, online an ihren Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Doch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen hybride Eigentümerversammlung erst beschließen. Reine Online-Versammlungen sind nicht erlaubt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin und unterstützt Wohnungseigentümer mit einer Muster-Beschlussvorlage.