Wohnungseigentumsgesetz: Bundesjustizministerium stärkt Verwalterinteressen
13.07.2023. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) lehnt die geplante Änderung im Wohnungseigentumsgesetz entschieden ab, nach der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) künftig Eigentümerversammlungen nur noch online (= virtuell) durchführen können, wenn eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen dies beschließt. Diese Gesetzesänderung sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor, zu dem WiE aktuell seine Stellungnahme abgegeben hat. Als Vorbild für die Neuregelung dient die virtuelle Aktionärsversammlung. WiE führt eine Vielzahl an gewichtigen Argumenten gegen diese Änderung an und stellt nach ausführlicher Prüfung fest, dass dieser Entwurf nicht die Qualität hat, in den Bundestag eingebracht zu werden. Hier sollen einseitig Interessen der Verwalterverbände umgesetzt werden.