Pressemitteilungen von wohnen im eigentum

Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

20.05.2025. Spätestens bis zum 30. Juni sollten Wohnungseigentümer:innen die Jahresabrechnung von ihrer Verwaltung erhalten. Dabei gilt: Die Prüfung sollte nicht allein dem Verwaltungsbeirat überlassen bleiben. Jede Eigentümer:in ist gut beraten, zumindest die eigene Einzelabrechnung sorgfältig zu kontrollieren. WiE hat zusammengestellt, worauf bei der Prüfung besonders zu achten ist – und erklärt, wie vorzugehen ist, wenn Unstimmigkeiten oder Fehler auftreten.

20.05.2025. Die DIN zur Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude wird nicht weiterverfolgt. Der zuständige DIN-Ausschuss hat entschieden, den Entwurf zurückzuziehen. Der neue DIN-Entwurf sah vor, dass bei Gebäuden regelmäßig Überprüfungen stattfinden sollten, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hatte sich in einer Stellungnahme kritisch mit dem Entwurf auseinandergesetzt. „Für alle Immobilieneigentümer:innen ist das eine gute Entscheidung“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von WiE.

15.05.2025. Mit einem Streit um die Montage eines Split-Klimageräts in einer Wohnungseigentümergemeinschaft musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen: Eine Eigentümerin befürchtete spätere Lärmstörungen durch das Gerät und wehrte sich gegen den Beschluss der WEG. Sie bekam aber weder vor dem Amts- noch vor dem Landgericht Recht. Der BGH bestätigte die Urteile: Bei der Frage, ob eine bauliche Veränderung einzelne Eigentümer:innen unbillig benachteiligt, dürfen nur die unmittelbaren baulichen Auswirkungen der Maßnahme berücksichtigt werden. Gegen mögliche spätere Störungen können sich Eigentümer:innen aber dennoch wehren – durch Direktansprüche gegen den Verursacher. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt das BGH-Urteil.

08.05.2025. In vielen Haushalten steht in diesen Wochen die Steuererklärung an. Kosten für bestimmte Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, zum Beispiel für Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch, können selbstnutzende Wohnungs- und Hauseigentümer:innen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies gilt auch für Handwerkerleistungen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, was hierbei zu beachten ist und was speziell für Wohnungseigentümer:innen gilt.

19.03.2025. Das Amtsgericht Frankfurt hat am 04.03.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Rücklagen GmbH eröffnet. Von der Insolvenz sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) betroffen, deren Hausverwaltungen Rücklagen der WEGs in festgeschriebene Anleihen der Deutsche Rücklagen angelegt hatten. WiE rät betroffenen WEGs, ihre Ansprüche auf Rückzahlung anzumelden, sobald das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet ist und zeitnah eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung zu beschließen.