Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

Sie haben Nachfragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und vermitteln Ihnen Ansprechpartner/innen.

 

Aktuelle Pressemitteilungen:

Balkon: Markise oder Verglasung jetzt einfacher umsetzbar

23.03.2021. Wohnungseigentümer, die eine Markise an ihrem Balkon anbringen lassen oder ihren Balkon verglasen lassen möchten, können dies nicht im Alleingang tun. Da Balkone Gemeinschaftseigentum sind, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft darüber beschließen. Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz können solche baulichen Veränderungen in der Regel aber einfacher als bisher umgesetzt werden.

70 Jahre Wohnungseigentum(sgesetz) - ein Grund zum Feiern?

18.03.2021. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) wird in diesem Monat 70 Jahre alt. Das Gesetz wurde als Wiederaufbaugesetz am 15.03.1951 verabschiedet und trat bereits am 20.03.1951 in Kraft. Ein guter Grund für den Verbraucherverband Wohnen im Eigentum (WiE), einen Blick zurück auf die Entwicklung des Wohnungseigentums in Verbindung mit der Entwicklung des Gesetzes zu werfen

Auch Stellplätze und Gartenanteile müssen jetzt eindeutig ausgewiesen sein

16.02.2021. Obwohl das neue WEGesetz bereits am 01.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift" für Baubehörden bisher nicht geändert. Jetzt gibt es einen ersten Entwurf, zu dem WiE Stellung genommen hat: Freiflächen im Sondereigentum sollten in einen amtlichen Lageplan eingezeichnet werden müssen!

Energetische Sanierung auch künftig kein „Selbstläufer“

09.02.2021. Beschlusshürden für die energetische Sanierung in WEGs wurden mit der WEGesetz-Reform gesenkt - insbesondere, wenn sich Maßnahmen amortisieren. Solche Kalkulationen sind aber oft angreifbar. Offen ist zudem, ob Fördermittel einbezogen werden! Ein guter Sanierungsfahrplan, den möglichst viele Eigentümer unterstützen, bleibt daher wichtig.

Wohngeld – auch für selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer

21.01.2021. Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen, insbesondere Selbständigen, Einkommensverluste verursacht. Dass sie – ebenso wie Mieter – Anspruch auf staatliches Wohngeld haben können, das sie finanziell entlasten kann, wissen viele Eigentümer nicht. Wohnen im Eigentum gibt hier Infos und Tipps, für wen und wann sich die „Staatsknete“ lohnen kann.

Neues WEGesetz ab Dezember: Systemwechsel ohne Gebrauchsanweisung

24.11.2020. Gravierende Änderungen kommen ab dem 01.12.2020 auf die Eigentümer zu. Die WEG als Verband erhält die gesamte Verantwortung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Neu definiert wurden die Position der einzelnen Wohnungseigentümer, der Verwalter und des Beirats. Praxisprobleme der Wohnungseigentümer wurden nicht aufgegriffen. Offen bleibt jetzt, wie die Eigentümer mit vielen praktischen Verfahrensfragen zurechtkommen können.

Neues Wohnungseigentumsgesetz kommt zum 1. Dezember 2020

26.10.2020. Das WEMoG ist am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit in großen Teilen zum 01.12.2020 in Kraft. Wichtige WiE-Forderungen zur Stärkung der Eigentümerrechte wurden noch ergänzt bzw. umgesetzt. Die Machtverhältnisse im Wohnungseigentum bleiben ausgewoge, viele Verfahrensfragen offen. Stellen Sie sich auf weitreichende Neuerungen ein!

Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes verzögert sich

18.09.2020. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte des Bundestags nicht entsprochen, das WEMoG schon heute zu behandeln, um sein Recht auf abschließende Beratung und Stellungnahme angemessen wahrnehmen. Danach wird die Reform frühestens zum 1. Dezember in Kraft treten. Für seine Mitglieder bietet der Verband bereits ab der nächsten Woche Online-Veranstaltungen zu den Änderungen an.

Neuer Wohnungseigentumsgesetz-Entwurf nun deutlich ausgewogener

09.09.2020. Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich auf umfassende Änderungen am Reformentwurf für ein neues WEGgesetz geeinigt, um ein ausgewogenes Gesetz zugunsten der Wohnungseigentümer zu schaffen. Damit werden wichtige Forderungen von WiE und anderer Verbraucherverbände umgesetzt. Auch wenn nicht alle Kritikpunkte an dem Reformwerk ausgeräumt werden, kämen die Wohnungseigentümer ‚mit einem blauen Auge davon‘.