BGH: WEG muss Treppenlift-Einbau dulden
13.1.2017 In der Regel muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) es dulden, wenn ein gehbehinderter Wohnungseigentümer auf eigene Kosten niederschwellige Hilfsmittel wie einen Treppenlift oder ein Rampe einbauen lässt. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wird bestätigt, dass Wohnungseigentümer in einem gewissen Rahmen ein Recht auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben.