Balkon: Markise oder Verglasung jetzt einfacher umsetzbar
23.03.2021. Wohnungseigentümer, die eine Markise an ihrem Balkon anbringen lassen oder ihren Balkon verglasen lassen möchten, können dies nicht im Alleingang tun. Da Balkone Gemeinschaftseigentum sind, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft darüber beschließen. Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz können solche baulichen Veränderungen in der Regel aber einfacher als bisher umgesetzt werden.