Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Neues Wohnungseigentumsgesetz kommt zum 1. Dezember 2020

26.10.2020. Das WEMoG ist am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit in großen Teilen zum 01.12.2020 in Kraft. Wichtige WiE-Forderungen zur Stärkung der Eigentümerrechte wurden noch ergänzt bzw. umgesetzt. Die Machtverhältnisse im Wohnungseigentum bleiben ausgewoge, viele Verfahrensfragen offen. Stellen Sie sich auf weitreichende Neuerungen ein!

Verabschiedung des Wohnungseigentumsgesetzes verzögert sich

18.09.2020. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte des Bundestags nicht entsprochen, das WEMoG schon heute zu behandeln, um sein Recht auf abschließende Beratung und Stellungnahme angemessen wahrnehmen. Danach wird die Reform frühestens zum 1. Dezember in Kraft treten. Für seine Mitglieder bietet der Verband bereits ab der nächsten Woche Online-Veranstaltungen zu den Änderungen an.

Neuer Wohnungseigentumsgesetz-Entwurf nun deutlich ausgewogener

09.09.2020. Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich auf umfassende Änderungen am Reformentwurf für ein neues WEGgesetz geeinigt, um ein ausgewogenes Gesetz zugunsten der Wohnungseigentümer zu schaffen. Damit werden wichtige Forderungen von WiE und anderer Verbraucherverbände umgesetzt. Auch wenn nicht alle Kritikpunkte an dem Reformwerk ausgeräumt werden, kämen die Wohnungseigentümer ‚mit einem blauen Auge davon‘.

Wespennester: Versicherung kann Kosten für Umsiedlung abdecken

18.08.2020. Wer ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten entdeckt, darf es keinesfalls selbst entfernen oder umsiedeln, denn Wespen stehen unter Naturschutz. Stattdessen sollte man sich Rat von einer Fachperson holen. Empfiehlt diese eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes, sollten Wohnungseigentümer prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten hierfür übernimmt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Warum die WEG-Selbstverwaltung ein Auslaufmodell werden könnte

11.08.2020. Längst nicht jede WEG bestellt eine/n Verwalter/in. In vielen kleinen WEGs hat es sich bewährt, dass sich die Miteigentümer die verschiedenen Verwaltungsaufgaben teilen. Doch einer solchen praktischen und günstigen Selbstverwaltung droht durch die anstehende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes das Aus. Wurden die selbstverwalteten WEGs bei der Konstruktion der neuen WEG-Außenvertretung übersehen?