19.02.2024. Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf beraten, wonach Wohnungseigentümergemeinschaften die rein virtuelle Eigentümerversammlung künftig mit einer ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können (wir berichten). Dabei ist zu beachten, dass die Eigentümerversammlung immer beschlussfähig ist, egal wie viele Wohnungseigentümer*innen teilnehmen. Am 19. Februar 2024 werden dazu Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört – auch Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum (WiE), ist geladen. Was die Änderung für Verwaltungsbeiräte bedeutet, die im Krisenfall zur Versammlung einladen und diese durchführen sollen, beantwortet der Gesetzentwurf nicht. Diese Regelungslücke kritisiert WiE und schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf drei alternative Lösungsvorschläge vor.
Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de
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