Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Das neue Wohnungseigentumsgesetz jetzt auch für Wohnungseigentümer

01.06.2021. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Mio. Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Spätestens zu den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen müssen sich die Eigentümer mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen. Zeitnah und druckfrisch legt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt einen Verbraucherratgeber vor.

Barrierearm ist nicht gleich barrierefrei

20.05.2021. Neubau-Wohnungen werden häufig als altersgerecht, barrierearm oder barrierefrei beworben. Legen Käufer Wert auf eine barrierefreie Wohnung, sollten sie unbedingt prüfen, was konkret im Kaufvertrag und in der Baubeschreibung damit gemeint und vertraglich vereinbart ist, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Für Altbauwohnungen bietet das neue WEGesetz neue Möglichkeiten zur baulichen Veränderung.

Kein Alleingang – Fenster gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft

21.04.2021. Im Frühjahr oder Sommer sollten Wohnungseigentümer ihre Fenster überprüfen. Denn wenn sie beschädigt sind, kann in der kalten Jahreszeit viel Wärme verlorengehen. Werden Reparaturen, Sanierungen oder gar ein Austausch nötig, dürfen Eigentümer dies aber nicht im Alleingang durchführen lassen, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft muss darüber beschließen.

Balkon: Markise oder Verglasung jetzt einfacher umsetzbar

23.03.2021. Wohnungseigentümer, die eine Markise an ihrem Balkon anbringen lassen oder ihren Balkon verglasen lassen möchten, können dies nicht im Alleingang tun. Da Balkone Gemeinschaftseigentum sind, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft darüber beschließen. Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz können solche baulichen Veränderungen in der Regel aber einfacher als bisher umgesetzt werden.

70 Jahre Wohnungseigentum(sgesetz) - ein Grund zum Feiern?

18.03.2021. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) wird in diesem Monat 70 Jahre alt. Das Gesetz wurde als Wiederaufbaugesetz am 15.03.1951 verabschiedet und trat bereits am 20.03.1951 in Kraft. Ein guter Grund für den Verbraucherverband Wohnen im Eigentum (WiE), einen Blick zurück auf die Entwicklung des Wohnungseigentums in Verbindung mit der Entwicklung des Gesetzes zu werfen

Auch Stellplätze und Gartenanteile müssen jetzt eindeutig ausgewiesen sein

16.02.2021. Obwohl das neue WEGesetz bereits am 01.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift" für Baubehörden bisher nicht geändert. Jetzt gibt es einen ersten Entwurf, zu dem WiE Stellung genommen hat: Freiflächen im Sondereigentum sollten in einen amtlichen Lageplan eingezeichnet werden müssen!

Energetische Sanierung auch künftig kein „Selbstläufer“

09.02.2021. Beschlusshürden für die energetische Sanierung in WEGs wurden mit der WEGesetz-Reform gesenkt - insbesondere, wenn sich Maßnahmen amortisieren. Solche Kalkulationen sind aber oft angreifbar. Offen ist zudem, ob Fördermittel einbezogen werden! Ein guter Sanierungsfahrplan, den möglichst viele Eigentümer unterstützen, bleibt daher wichtig.

Wohngeld – auch für selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer

21.01.2021. Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen, insbesondere Selbständigen, Einkommensverluste verursacht. Dass sie – ebenso wie Mieter – Anspruch auf staatliches Wohngeld haben können, das sie finanziell entlasten kann, wissen viele Eigentümer nicht. Wohnen im Eigentum gibt hier Infos und Tipps, für wen und wann sich die „Staatsknete“ lohnen kann.