Wohnen im Eigentum ist bundesweit aktiv, Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und vertritt speziell die Wohnungseigentümer. Parteipolitisch neutral und unabhängig engagiert sich WiE für ihre Interessen und Rechte in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Wirtschaft. WiE fordert mehr Verbraucherschutz und Markttransparenz auf dem Bau-, Wohnungs- und Wohnmarkt. Seine Mitglieder unterstützt WiE unter anderem mit kostenfreier Telefonberatung durch Rechtsanwälte und Architekten sowie weiteren Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Bauen und Modernisieren. Weitere Informationen: https://www.wohnen-im-eigentum.de

 

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Aktuelle Pressemitteilungen:

Umfrage: Keine Eigentümerversammlung 2020 – was nun?

07.07.2021. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) hatten im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkte oder gar keine Eigentümerversammlungen und konnten in diesem Jahr auch noch nicht tagen. Wohnen im Eigentum will jetzt herausfinden, welche Folgen das hat und mit welchen Problemen und möglicherweise Schäden WEGs jetzt zu kämpfen haben. WiE appelliert deshalb an  Wohnungseigentümer, an der bundesweiten Online-Befragung bis zum 25.07.21 teilzunehmen.

Klimageräte: Einbau für Wohnungseigentümer nach neuem Gesetz jetzt einfacher

16.06.2021. Heiße Sommertage stehen an und Abkühlung ist gefragt. Manche Wohnungseigentümer möchten sich in ihren Wohn- oder Schlafzimmern Klimageräte einbauen lassen. Das dürfen sie nicht im Alleingang tun, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft muss darüber beschließen und kann auch bei der Ausgestaltung der Maßnahme mitreden. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz jetzt auch für Wohnungseigentümer

01.06.2021. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Mio. Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen. Spätestens zu den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen müssen sich die Eigentümer mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen. Zeitnah und druckfrisch legt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) jetzt einen Verbraucherratgeber vor.

Barrierearm ist nicht gleich barrierefrei

20.05.2021. Neubau-Wohnungen werden häufig als altersgerecht, barrierearm oder barrierefrei beworben. Legen Käufer Wert auf eine barrierefreie Wohnung, sollten sie unbedingt prüfen, was konkret im Kaufvertrag und in der Baubeschreibung damit gemeint und vertraglich vereinbart ist, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Für Altbauwohnungen bietet das neue WEGesetz neue Möglichkeiten zur baulichen Veränderung.

Kein Alleingang – Fenster gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft

21.04.2021. Im Frühjahr oder Sommer sollten Wohnungseigentümer ihre Fenster überprüfen. Denn wenn sie beschädigt sind, kann in der kalten Jahreszeit viel Wärme verlorengehen. Werden Reparaturen, Sanierungen oder gar ein Austausch nötig, dürfen Eigentümer dies aber nicht im Alleingang durchführen lassen, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft muss darüber beschließen.

Balkon: Markise oder Verglasung jetzt einfacher umsetzbar

23.03.2021. Wohnungseigentümer, die eine Markise an ihrem Balkon anbringen lassen oder ihren Balkon verglasen lassen möchten, können dies nicht im Alleingang tun. Da Balkone Gemeinschaftseigentum sind, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft darüber beschließen. Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz können solche baulichen Veränderungen in der Regel aber einfacher als bisher umgesetzt werden.

70 Jahre Wohnungseigentum(sgesetz) - ein Grund zum Feiern?

18.03.2021. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) wird in diesem Monat 70 Jahre alt. Das Gesetz wurde als Wiederaufbaugesetz am 15.03.1951 verabschiedet und trat bereits am 20.03.1951 in Kraft. Ein guter Grund für den Verbraucherverband Wohnen im Eigentum (WiE), einen Blick zurück auf die Entwicklung des Wohnungseigentums in Verbindung mit der Entwicklung des Gesetzes zu werfen

Auch Stellplätze und Gartenanteile müssen jetzt eindeutig ausgewiesen sein

16.02.2021. Obwohl das neue WEGesetz bereits am 01.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift" für Baubehörden bisher nicht geändert. Jetzt gibt es einen ersten Entwurf, zu dem WiE Stellung genommen hat: Freiflächen im Sondereigentum sollten in einen amtlichen Lageplan eingezeichnet werden müssen!