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Finanzierung von Neubau: Vorsicht Bereitstellungszinsen

 

Bei der Finanzierung von Neubauvorhaben werden Bereitstellungszinsen oft übersehen. Die Folge kann eine Finanzierungslücke von mehreren tausend Euro sein. Für die nötige Nachfinanzierung verlangen die Kreditinstitute meist deutlich höhere Zinsen. Wer ein Haus baut oder eine neue Wohnung kauft, muss langfristig planen. Vom Kauf oder Baubeginn bis zur Fertigstellung vergeht oft ein Jahr oder mehr. Damit die Bauherren sicher planen und fällige Raten in der Bauzeit zahlen können, muss die Gesamtfinanzierung stehen, bevor der Bau- oder Kaufvertrag unterzeichnet wird. Mit dem Abschluss des Kreditvertrags sichern sich Baukunden und Immobilienkäufer Darlehen, die sie (teilweise) erst später brauchen  

 

Da sich die Kreditinstitute mit Abschluss der Kreditverträge selbst refinanzieren müssen, entstehen ihnen Kosten für die Darlehen, auch wenn der Darlehensnehmer seinen Kredit (teilweise) erst später abruft. Die entstehenden Zinsnachteile lässt sich die Bank vom Darlehensnehmer in Form von pauschal festgelegten Zinssätzen erstatten – den sogenannten Bereitstellungszinsen. Je länger es vom Vertragsabschluss bis zur Auszahlung des Darlehens dauert, desto größer ist der Zinsnachteil für das Kreditinstitut, den letztendlich der Darlehensnehmer zahlen muss.

 

Bereitstellungszinsen sind nicht im Effektivzinssatz enthalten

Diese Kosten werden daher beim Vergleich der Kreditangebote nicht berücksichtigt und können zu sehr unliebsamen Überraschungen führen. „Nachfragen und verhandeln in der Erstberatung lohnt“, meint Josef Anthofer, Finanzierungsberater von wohnen im eigentum. So hängt es beispielsweise vom jeweiligen Kreditinstitut ab, wann Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt werden. In der Regel werden für die ersten drei bis sechs Monate keine Bereitstellungszinsen berechnet. Die meisten Banken berechnen für nicht abgerufene Darlehensteile Bereitstellungszinsen von 3 Prozent je Jahr, das sind  0,25 Prozent im Monat. Als Basis dient oft der Darlehensstand zum 01. eines Monats.

 

Rechen-Beispiel:

  • Darlehensbetrag: 250.000 Euro
  • Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent je Monat ab dem vierten Monat
  • Abschluss Zinsfestschreibung: 02.01.2015
  • Geplante Auszahlung: 30.11.2015

Bereitstellungszinsen sind ab dem 01.04.2014 für acht Monate = 240 Tage fällig (250.000 Euro x 0,25 Prozent x 8 Monate). Die Bereitstellungszinsen betragen für acht Monate 5.000 Euro. Verlangt eine Bank erst nach sechs Monaten Bereitstellungszinsen, müssen Bauherren oder Immobilienkäufer nur 3.125 Euro zahlen. Bereitstellungszinsen sollten in eine Gesamtfinanzierung unbedingt eingeplant werden, wenn sie nicht vermieden werden können.

 

Das Zinsniveau ist derzeit niedriger als die Höhe der pauschalen Bereitstellungszinsen

„Mehrere Kreditinstitute sind deshalb bereit, den Bereitstellungszins auf ca. 2 Prozent oder noch weniger festzulegen“, weiß Josef Anthofer. Viele Institute bieten sogar an, das Darlehen zwölf Monate oder noch länger bereitstellungszinsfrei zu stellen. „Allerdings werden die Refinanzierungskosten des Instituts dann über die Zinsfestschreibungsdauer des Darlehens verteilt. Dadurch steigt der Zinssatz“, erklärt Josef Anthofer. Beim aktuellen Zinsmarkt müssen die Kunden etwa 0,1 bis 0,2 Prozent höhere Zinsen einkalkulieren. „Es ist also wichtig, den Darlehensvertrag genau zu prüfen und mit den Kreditinstituten zu verhandeln“, so Anthofer.

 

Beratungsangebote

Mitglieder von wohnen im eigentum können die kostenlose telefonische Beratung nutzen oder ihre Kreditangebote von Experten prüfen lassen, siehe Telefonauskünfte und Vertragsprüfung.

 

(Stand: 18.12.2014)