Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Diese Finanzierungsform besteht aus einem tilgungsfreien Darlehen und einer gleichzeitig abzuschliessenden Kapitallebensversicherung. Für das Darlehen muss über die gesamte Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden, für die Lebensversicherung sind zusätzlich die monatlichen Prämien (Beiträge) aufzubringen. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages wird dann das Darlehen mit der sogenannten Ablaufleistung der Versicherung, die sich aus der garantierten Versicherungssumme sowie aus den vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschußanteilen zusammensetzt, auf einmal zurückgezahlt. Dies geschieht meistens nach 25 oder 30 Jahren. 

Selbst wenn diese Finanzierungsform zu einem günstigen Zinssatz angeboten und von den Werbern sehr gelobt wird, gibt es erhebliche Risiken, die beachtet werden müssen:

  • Die Höhe der Auszahlung am Ende der Versicherungslaufzeit basiert auf Prognosen. Diese haben sich in den letzten Jahren nicht erfüllt, die Auszahlungen fielen niedriger aus.
  • Unsicherheit herrscht häufig bei der Frage: Wie hoch soll die Versicherungssumme abgeschlossen werden, mit der das Darlehen abgesichert werden soll?
  • Versicherer finanzieren Häuser oder Wohnungen nur bis zu einer Beleihungs-grenze von ca. 40-50%. Die Finanzierungslücke muss dann zusätzlich mit den teureren 1b-Hypotheken geschlossen werden.
  • Bei Verkauf oder vorzeitiger Kündigung sind zwei Verträge aufzulösen, wobei in der Regel ein finanzieller Verlust entsteht, besonders jetzt bei den derzeit unsicheren Rückkaufswerten für Lebensversicherungen.
  • Das Zinsrisiko ist höher, da Zinsen während der gesamten langen Laufzeit der Kapitellebensversicherung auf die volle  Darlehenssumme gezahlt werden müssen.

Für einen Vermieter kann sich diese Finanzierungsweise gegebenenfalls lohnen. Fragen Sie bei einem/eíner Steuerberater/in nach!

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