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Ihr Bauvorhaben - Aufgabenverteilung

 

Sie wollen Ihr Haus nach eigenen, individuellen Vorstellungen planen und bauen? Sie suchen den Experten an Ihrer Seite, der Sie berät und das Bauvorhaben begleitet? Dann wenden Sie sich an einen Architekten.  Er wird Ihren Bedarf erfassen, Ihre Ideen konkretisieren und diese in eine ausführbare Planung umsetzen. Er ermittelt die Kosten,  nimmt die Ausschreibungen vor und überwacht das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung. Schliesslich ist er für die Abrechnung zuständig und sollte – soweit damit beauftragt – die Beseitigung von Mängeln betreuen, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. 
Damit Ihr Bauvorhaben gelingt, können Sie noch weitere Fachleute zu Rate ziehen. Diese übernehmen spezielle Aufgaben.

Die Planer: Architekten und Bauingenieure

Als Entwurfsverfasser und Planer stehen Ihnen Architekten und Bauingenieure zur Verfügung. Diese müssen berechtigt sein, eine Bauanzeige oder einen Bauantrag zu erstellen und beim Bauamt einzureichen. Mitglieder der Architektenkammer sind grundsätzlich bauvorlageberechtigt. Die Ingenieurkammern führen Listen über bauvorlageberechtigte Bauingenieure. Bauvorlagenberechtigt ist ein Bauingenieur, wenn er ein Bauingenieurstudium absolviert hat, mindestens zwei Jahre als Planer tätig war, in der Liste der bauvorlagenberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer geführt wird und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. In einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Hessen) darf auch ein erfahrener Maurermeister (für Mauerwerksbauten) oder ein Zimmermeister ( für Holzbauten) den Bauantrag mit den Bauvorlagen für kleinere Bauvorhaben zusammenstellen und einreichen. Einzelheiten regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Zuständig für Sicherheit: Der Statiker

Planer sind in der Regel keine Statiker, so dass für die Berechnung der Standsicherheit des Hauses zusätzlich ein Statiker hinzugezogen werden muss. Diesen vermittelt im Regelfall Ihr Planer.

Die Technikexperten: Meister und Ingenieure

Planer sind meistens auch keine Spezialisten für die Haustechnik. Bei einfachen Bauvorhaben lassen Sie sich von den Fachfirmen beraten, bei komplizierten Gebäuden muss ein Fachingenieur für Sanitär-, Elektro- oder Heizungstechnik hinzugezogen werden.

Manager am Bau: Der Bauleiter

Ein guter Planer muss nicht gleichzeitig ein guter Bauleiter sein. Deshalb sollten Sie in Erfahrung bringen, ob Sie die Planung und Bauüberwachung zusammen an den von Ihnen gewünschten Planer oder an zwei verschiedene Fachleute separat vergeben. Die Bauüberwachung kann auch ein qualifizierter Handwerker übernehmen, wenn er über geeignete Erfahrungen verfügt.

In einigen Bundesländern ist eine Bauleitung nach der Landesbauordnung nicht mehr vorgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass man einfach darauf verzichten kann oder dass Sie selbst die Bauleitung problemlos übernehmen können; denn dazu bedarf es ausreichender Erfahrung am Bau.

Das bleibt bei Ihnen

Beim Bauen mit freien Planern kommen einige Aufgaben auf Sie zu, die nicht zum Verantwortungsbereich der Auftragnehmer (Planer oder bauausführende Firmen) gehören und die deshalb bei der Kostenkalkulation nicht übersehen werden dürfen. Dazu zählt die Herrichtung der Baustelle: Sie müssen die Lieferung von Baustrom und –wasser beantragen (und bezahlen), Zufahrtswege für die Baufahrzeuge sicherstellen, die Hausanschlüsse für Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Telefon und Fernsehkabel beantragen. In jedem Falle sollten Sie sich dabei von Ihrem Planer oder einem anderen Fachmann beraten lassen.

Auch der Abschluss einer Bauwesenversicherung ist Ihre Aufgabe. Sie übernimmt Schäden am Bauwerk etwa durch Vandalismus oder Unwetter und heisst oft auch Bauleistungs-Versicherung. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Schäden an anderen auf der Baustelle (z.B. durch ein umstürzendes Gerüst) übernimmt. Der freiwillige Abschluss einer solchen Versicherung ist ratsam.

Weitere Informationen: (nur für Mitglieder)

>> Architektensuche, die Suche nach den geeignetem Planer und Bauleiter
>> Leistungsphasen, von der Planung bis zur Bauüberwachung
>> Architektenvertrag
>> Architektenhonorar mit Berechnung am Beispiel
>> Handwerkerverträge