Mieterstromprojekt
Mieterstromprojekt in Duisburg
Foto: Solarimo GmbH

Informationen zur Erzeugung von Solarstrom in WEGs  

als Steckbrief für Sie zusammengestellt:

 

Mögliche Betriebskonzepte für WEGs:
"Leitfaden für Photovoaltaik auf Mehrfamilienhäusern" der Energieagentur Freiburg und zusammenfassende Übersicht von WiE

Experten-Interviews:
"Viele WEGs wissen nicht, wie sie das Thema Solarstrom angehen sollen"
Photovoltaik-Berater Johannes Jung von der Energieagentur Regio Freiburg erzählt, wie Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach gelingen kann und wo es Hürden gibt.
"Benachteiligung der Wohnungseigentümer*innen bei Fördermittelvergabe" - Interview mit Professor Jürgen Wrede, der erklärt, dass Wohnungseigentümer*innen bei der Fördermittelvergabe benachteiligt werden und dass ihnen bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Fördermitteln mehr Zeit eingeräumt werden muss. 

Informationen zu Beschlussfassungen
über gemeinschaftliche Photovoltaikanlage oder Einzelanlagen. Siehe  Was gilt für die Beschlussfassung. Das Vorgehen bei baulichen Veränderungen und die Kostenverteilung wird auch ausführlich im Ratgeber "Das Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen" erklärt, erläutert und mit Fallbeispielen versehen.

Abbau von steuerlichen und bürokratischen Hürden
Mit steuerlichen Erleichterungen für die Installation und den Betrieb privater Photovoltaikanlagen soll das Erzeugen von Solarstrom attraktiver werden. WiE informiert, was seit 01.01.2023 steuerlich gilt und wie die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz vergütet wird. Nutzen Sie für einen Überblick gerne auch diese Tabelle.

Erfolgs- und Erfahrungsberichte (von Mitgliedern):
"Zwei PV-Anlagen auf dem Flachdach", "Bald Mieterstrom vom eigenen Dach" und "Teil der Dachfläche für meine PV-Anlage"
Wenn Sie sich mit den beiden Mitgliedern zu Photovoltaikanlagen austauschen möchten, schreiben Sie uns unter themen@wohnen-im-eigentum.de. Wir geben Ihre Kontaktdaten dann gerne weiter.
"Stecker-Solargerät: Gute Erfahrung mit Fachbetrieb"
 

Studie: Zahl der Steckersolargeräte deutlich gestiegen

Steckersolargeräte: Die Installation eines Steckersolargeräts, auch Mini-PV-Anlage genannt, am Balkon braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. WiE-Rechtsreferent Michael Nack gibt Tipps, wie Eigentümer*innen und WEGs vorgehen sollten und informiert, was sich in Kürze rechtlich ändern wird. Steckersolargeräte sollen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz) aufgenommen werden. Zum Interview

WiE-Muster-Beschluss für Steckersolargeräte: Mit einem Vorratsbeschlusses kann Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft für die Zukunft, also quasi prophylaktisch, einheitliche Kriterien für die Installation von Steckersolargeräten an Balkonen definieren. Das bedeutet: Wenn eine Eigentümer*in die in dem Beschluss festgelegten Kriterien erfüllt, darf das Steckersolargerät installiert werden – ohne dass sich die Eigentümergemeinschaft mit jeder Installationsanfrage erneut befassen muss. Der Vorteil: Liegt ein solcher Beschluss vor, können Eigentümer*innen jederzeit ein Steckersolargerät installieren, ohne auf die nächste Eigentümerversammlung, die in der Regel ja nur einmal jährlich stattfindet, warten zu müssen. Zum Muster-Beschluss für Mitglieder (bitte erst einloggen, dann hier klicken)

Praxisbeispiel: Mini-PV-Anlagen als Gemeinschaftsprojekt: Die rechtlichen und bürokratischen Hürden für eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlage sind für WEGs derzeit noch sehr hoch. Steckersolargeräte, auch Mini-PV-Anlagen genannt, sind einfacher umzusetzen. Um Kosten zu sparen und ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren, hat eine WEG in Bonn ein gemeinschaftliches Vorgehen gewählt und insgesamt acht Mini-PV-Anlagen auf dem Flachdach montieren lassen. Lesen Sie hier, wie das Projekt umgesetzt wurde.

Steckersolargeräte und Schäden:  Welche Versicherungen sind nötig, wenn Wohnungseigentümer*innen ein Steckersolargerät am Balkon installieren möchten und welche Versicherung greift, wenn es zu Schäden durch Steckersolargeräte oder zu Schäden am Gerät selbst kommt? WiE hat für Sie wichtige Hinweise zusammengestellt.

Entwurf einer Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Das BMWK hat am 10. März 2023 den Entwurf einer Photovoltaik (PV)-Strategie veröffentlicht, mit der der Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigt werden soll. Nach erster Sichtung stellt Wohnen im Eigentum fest, dass die Wohnungseigentümer*innen und ihre Gemeinschaften (WEGs) immer noch zu wenig Beachtung und Berücksichtigung finden. Es fehlt ein Konzept speziell für die Besonderheiten in WEGs. WiE fordert außerdem die Aufnahme von PV-Dachanlagen als sogenannte privilegierte Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) und die Möglichkeit der Anerkennung stromerzeugender WEGs als Selbstversorger, um sie von bürokratischen Vorgaben zu entlasten. Zur Pressemitteilung. Ende Juni 2023 hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) vorgelegt. Dieser sieht unter anderem die Einführung des Modells der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vor, mit dem für die Lieferung von Solarstrom eine bürokratiearme Alternative zum unternehmerischen Mieterstrommodell geschaffen werden soll.WiE begrüßt dies in seiner Stellungnahme vom 05.07.2023 grundsätzlich, sieht aber Widersprüche bei der rechtlichen Ausgestaltung. Unter anderem besteht die Gefahr, dass Wohnungseigentümer*innen in ihrer Teilhabe beschränkt werden, wenn die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nur per Vertrag und nicht per Beschluss geregelt werden kann. Zur WiE-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung

 

Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Gesetz 2023): Das Sofortmaßnahmenpaket für Erneuerbare Energien wurde Anfang Juli 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Allerding werden die Anliegen der Wohnungseigentümer*innen nicht „mitgenommen“, stellt WiE fest. Angesichts der fehlenden Berücksichtigung des Wohnungseigentums im jetzigen Gesetzespaket bleibt WiE dabei, dass Gesetzesänderungen zur Vereinfachungen der Eigenstromversorgung für Wohnungseigentümer*innen und WEGs notwendig sind. Nachbesserungen sind in Sicht. Als Teil des Gesetzespakets wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet – der die Bundesregierung unter anderem auffordert, in Bezug auf die Erzeugung von Solarstrom einen Vorschlag für eine Erweiterung der Eigenverbrauchsdefinition vorzulegen.

 

Strom vom eigenen Dach "Solarpaket 1" (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung): WiE begrüßt, dass im Rahmen des "Solarpakets 1" die Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als Alternative zum unternehmerischen Mieterstrommodell geschaffen werden soll. Weitergehende Informationen zu dem Konstrukt sowie Verbesserungsvorschläge von WiE zum Gesetzesentwurf finden Sie auf unserer Seite "Energiewende in den Wohnungseigentümergemeinschaften".

 

Bitte beachten Sie stets das Datum des jeweiligen Berichts, um die Aktualität der Aussagen und Tipps zu prüfen.

Bitte werfen Sie auch regelmäßig einen Blick in unseren Veranstaltungskalender.