Mieterstromprojekt
Mieterstromprojekt in Duisburg
Foto: Solarimo GmbH

Informationen zur Erzeugung von Solarstrom in WEGs  

 

Mögliche Betriebskonzepte für WEGs:
"Leitfaden für Photovoaltaik auf Mehrfamilienhäusern" der Energieagentur Freiburg und zusammenfassende Übersicht von WiE

"Solarpaket 1": WiE begrüßt, dass im Rahmen des "Solarpakets 1", das Mitte Mai 2024 in Kraft getreten ist, die Möglichkeit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung als Alternative zum unternehmerischen Mieterstrommodell geschaffen wurden. Weitergehende Informationen zu dem Konstrukt

 

Experten-Interviews:
"Viele WEGs wissen nicht, wie sie das Thema Solarstrom angehen sollen"
Photovoltaik-Berater Johannes Jung von der Energieagentur Regio Freiburg erzählt, wie Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach gelingen kann und wo es Hürden gibt.
"Benachteiligung der Wohnungseigentümer*innen bei Fördermittelvergabe" - Interview mit Professor Jürgen Wrede, der erklärt, dass Wohnungseigentümer*innen bei der Fördermittelvergabe benachteiligt werden und dass ihnen bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Fördermitteln mehr Zeit eingeräumt werden muss. 

Informationen zu Beschlussfassungen
über gemeinschaftliche Photovoltaikanlage oder Einzelanlagen. Siehe  Was gilt für die Beschlussfassung. Das Vorgehen bei baulichen Veränderungen und die Kostenverteilung wird auch ausführlich im Ratgeber "Das Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen" erklärt, erläutert und mit Fallbeispielen versehen.

Abbau von steuerlichen und bürokratischen Hürden
Mit steuerlichen Erleichterungen für die Installation und den Betrieb privater Photovoltaikanlagen soll das Erzeugen von Solarstrom attraktiver werden. WiE informiert, was seit 01.01.2023 steuerlich gilt und wie die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz vergütet wird. Nutzen Sie für einen Überblick gerne auch diese Tabelle.

 

Erfolgs- und Erfahrungsberichte (von Mitgliedern):
"Zwei PV-Anlagen auf dem Flachdach"
"Bald Mieterstrom vom eigenen Dach" und "Ein Viertel des Bedarfs mit Solarstrom vom Dach gedeckt"
"Teil der Dachfläche für meine PV-Anlage"
"PV-Anlage wurde beim Bau des Gebäudes nicht mitgedacht" (2024)

>> Wenn Sie sich mit den Mitgliedern zu Photovoltaikanlagen austauschen möchten, schreiben Sie uns unter themen@wohnen-im-eigentum.de. Wir geben Ihre Kontaktdaten dann gerne weiter.
 

Steckersolargeräte:

Steckersolargeräte: Die Installation eines Steckersolargeräts, auch Mini-PV-Anlage genannt, am Balkon braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. WiE-Rechtsreferent Michael Nack gibt Tipps, wie Eigentümer*innen und WEGs vorgehen sollten und informiert, was sich in Kürze rechtlich ändern wird.  Zum Interview

Steckersolargeräte und Schäden:  Welche Versicherungen sind nötig, wenn Wohnungseigentümer*innen ein Steckersolargerät am Balkon installieren möchten und welche Versicherung greift, wenn es zu Schäden durch Steckersolargeräte oder zu Schäden am Gerät selbst kommt? WiE hat für Sie wichtige Hinweise zusammengestellt.

WiE-Muster-Beschluss für Steckersolargeräte: Mit einem Vorratsbeschlusses kann Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft für die Zukunft, also quasi prophylaktisch, einheitliche Kriterien für die Installation von Steckersolargeräten an Balkonen definieren. Das bedeutet: Wenn eine Eigentümer*in die in dem Beschluss festgelegten Kriterien erfüllt, darf das Steckersolargerät installiert werden – ohne dass sich die Eigentümergemeinschaft mit jeder Installationsanfrage erneut befassen muss. Der Vorteil: Liegt ein solcher Beschluss vor, können Eigentümer*innen jederzeit ein Steckersolargerät installieren, ohne auf die nächste Eigentümerversammlung, die in der Regel ja nur einmal jährlich stattfindet, warten zu müssen. Zum Muster-Beschluss für Mitglieder (bitte erst einloggen, dann hier klicken)

Steckersolargeräte gelten bald als privilegierte Maßnahme: Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes, die voraussichtlich Ende September 2024 in Kraft treten wird, erhalten Wohnungseigentümer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes. Dies gilt dann als privilegierte Maßnahme im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEGesetz). Wichtige Informationen hierzu haben wir in dem Infoblatt "Photovoltaik to go" für Mitglieder zusammengestellt (bitte erst einloggen, dann hier klicken).

Praxisbeispiel: Mini-PV-Anlagen als Gemeinschaftsprojekt: Die rechtlichen und bürokratischen Hürden für eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlage sind für WEGs derzeit noch sehr hoch. Steckersolargeräte, auch Mini-PV-Anlagen genannt, sind einfacher umzusetzen. Um Kosten zu sparen und ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren, hat eine WEG in Bonn ein gemeinschaftliches Vorgehen gewählt und insgesamt acht Mini-PV-Anlagen auf dem Flachdach montieren lassen. Lesen Sie hier, wie das Projekt umgesetzt wurde.


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