Die Zahl der alten Menschen steigt. 2030 wird fast jede Dritte älter als 65 sein, im Jahr 2050 jede Siebte älter als 80 Jahre. Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben. Doch nur 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland sind derzeit barriere­frei ausgestattet. Bis 2035 werden einer im Auftrag der KfW durchgeführten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen. Wir bieten Ihnen auf dieser Seite wichtige Informationen, was Sie als Wohnungseigentümer*innen beachten müssen, wenn Sie Änderungen in Ihrer Wohnung oder in der Wohnungseigentumsanlage vornehmen möchten. Lesen Sie auch Wissenswertes rund um den Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung fürs Alter (unter anderem zum Konzept  "Betreutes Wohnen").

 

Schenkung einer Immobilie und Nießbrauchrecht
Die meisten Menschen möchten in ihrer eigenen Immobilie alt werden, sich jedoch im Alter nicht mehr um das Haus oder die Wohnung kümmern müssen. Eine mögliche Lösung: Die Immobilie an die Kinder verschenken und mit dem Nießbrauchrecht weiterhin darin wohnen bleiben. Wohnen im Eigentum infomiert, was dabei zu beachten ist, insbesondere in Bezug auf Eigentumswohnungen. Zum Artikel

 

Betreutes Wohnen: Keine Knebel-Klauseln unterschreiben!
Betreutes Wohnen – auch Service-Wohnen genannt – ist ein Markt mit sehr unterschiedlichen Angeboten. Bevor Senior*innen sich eine entsprechende Wohnung kaufen, sollten sie sich über Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle informieren. Wohnen im Eigentum warnt in dem Zusammenhang vor konflichtträchtigen Teilungserklärungen. Zum Artikel

Mitgliedsbericht: "Augen auf beim 'Betreuten Wohnen!'
WiE-Mitglied Karin S. ist Eigentümerin einer Wohnung in einer Seniorenresidenz. Alle Bewohner müssen laut Teilungserklärung einen Betreuungsvertrag mit dem dort ansässigen Senioren-Service abschließen. Diesen überlegt sie nun zum Ende der Mindestlaufzeit von zwei Jahren zu kündigen, da sie die Leistungen nicht nutzt und diese auch als kostenintensiv empfindet. Lesen Sie auch wichtige Hinweise von WiE am Ende, was Sie beim Konzept „Betreutes Wohnen“ beachten sollten. Zum Mitgliedsbericht

 

Barrierearm ist nicht gleich barrierefrei
Neubau-Wohnungen werden häufig als altersgerecht, barrierearm oder barrierefrei beworben. Legen Käufer Wert auf eine barrierefreie Wohnung, sollten sie unbedingt prüfen, was konkret im Kaufvertrag und in der Baubeschreibung damit gemeint und vertraglich vereinbart ist, informiert  Wohnen im Eigentum. Allein der Begriff der Barrierefreiheit ist nach DIN-Norm genau definiert. Für Altbauwohnungen bietet das neue Wohnungseigentumsgesetz neue Möglichkeiten zur baulichen Veränderung. Zum Artikel

 

Informationen zur Kostentragung bei Maßnahmen der Barrierereduzierung
Wer eine bestehende Eigentumswohnung für das Alter anpassen möchte, muss einige rechtliche Punkte beachten. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz hat jede Wohnungseigentümer*in Anspruch auf „angemessene bauliche Veränderungen“, die der Barrierefreiheit dienen (sogenannte "privilegierte Maßnahmen"). Lesen Sie hier, wie die Übernahme der Kosten dieser Maßnahmen gesetzlich geregelt ist und was Sie in dem Zusammenhang wissen sollten.

 

Fördermittel für Barrierereduzierung
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung fördert die KfW im Rahmen des Programms "Investitionszuschuss 455 „Altersgerecht umbauen“. Allerdings sind die Fördermittel derzeit ausgeschöpft. Informieren Sie sich über andere Fördermöglichkeiten.

 

Studie
Barrierefreie Wohnungen oder Häuser sind bei Menschen ab 80 Jahren in Deutschland die große Ausnahme. Nur 9,1 Prozent haben nicht mit Hindernissen wie zum Beispiel Treppen zu kämpfen. Das zeigt der neueste Bericht der Studie "Hohes Alter in Deutschland" (D80+), die vom Bundesseniorenministerium gefördert wird.

 

Seite zuletzt aktualisiert am 14.03.2023