Was ist zumutbar?

 

Für Wohnungsbesitzer stellt sich die Frage: Wie laut ist noch leise genug? Kein Problem geht wohl von Yoga auf der Bodenmatte aus. Sicherlich unzumutbar für Ihre Nachbarn wären tägliches Heimtennis oder Squash mit einem harten Ball über Boden und Wände. Dazwischen liegt die Grauzone, in der Ihre Fitness und der Hausfrieden nicht kollidieren sollten. Faustformel: Die Frage nach dem für Ihre Nachbarn zumutbaren Lärmpegel stellt sich spätestens dann, wenn Ihre Übungen die auf Zimmerlautstärke eingestellte Begleitmusik übertönen.

 

Die gesetzlichen Vorschriften geben den Rahmen vor

  • § 14 Nr. 1 WEGesetz: Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer daraus ein Nachteil entsteht, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht.
  • § 15 Abs. 3 WEGesetz: Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die anderen die Gesetze, die Beschlüsse der WEG und die Hausordnung einhalten.
  • § 1004 Abs.1 Satz 2 BGB: Eigentümer können von einem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.

Das heißt für Sie: Zunächst ist Ihnen unbedingt zu empfehlen, einen Blick in Ihre Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, in die Beschlusssammlung Ihrer WEG und - wenn vorhanden -  in die aktuelle Hausordnung zu werfen. Ist darin etwas zum Thema Sport & Lärm geregelt, dann müssen Sie sich daran halten.

Ist das nicht der Fall, rechnen Sie damit, dass bei zu viel Krach Ihrerseits ein anderer Wohnungseigentümer das Problem in die Eigentümerversammlung trägt. Denn nach § 21 Abs. 5 Nr. 1 WEGesetz gehört das Aufstellen einer Hausordnung zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Über die Inhalte können die Eigentümer mehrheitlich beschließen. Anders als Partylärm, der nur gelegentlich ist, oder lautere Kinderspiele, die toleriert werden müssen, wird Ihre WEG wohl regeln dürfen, dass regelmäßige Sportübungen nur in den Grenzen der Zimmerlautstärke erlaubt sind.

 

WiE rät:

Halten Sie sich mit oder ohne Hausordnung an die Zimmerlautstärke, erst recht innerhalb üblicher Ruhezeiten etwa zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr und mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr. Um das zu überprüfen, lassen Sie jemand anderes trainieren und suchen Sie Ihre Nachbarn auf. Dabei können Sie sie auch direkt danach fragen, ob und wann sie sich von Ihnen gestört fühlen. So werden Sie dem Ärger vorbeugen, bevor er entsteht und Ihrem sportlichen Elan den Garaus macht.

 

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