Wohnungseigentum – eine besondere Eigentumsform
Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. bietet auf dieser Website Informationen rund um das Wohnungseigentum. Denn zufriedenes Wohnen in der Eigentumswohnung und effizientes Wirtschaften in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) setzt zumindest Grundkenntnisse über diese besondere Eigentumsform voraus.
Wohnungseigentum ist echtes Eigentum, so die Bezeichnung in der Gesetzessprache. Es kann jederzeit veräußert, vererbt und vermietet werden. Es ist langfristig beleihbar, was vor allem für die Finanzierung von Bedeutung ist. Das Wohnungseigentum ist aber eine Mischform aus Alleineigentum an der Wohnung (Sondereigentum) und einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Gemeinschaftseigentum).
Diese Mischform bedeutet, dass Sie zwar „Herr oder Herrin in den eigenen vier Wänden“ sind, nie aber „Herr/in im Haus“ sein werden. Sie sind Mitglied einer Gemeinschaft, die Ihnen bestimmte Rechte einräumt, gleichzeitig aber auch Pflichten auferlegt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz. Ca. 10 Mio. Eigentumswohnungen gibt es in Deutschland.
Neue Publikation: "70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Wohnungseigentumsgesetz"
Am 01.12.2021 wird das neue Wohnungseigentumsgesetz 1 Jahr alt und das Wohnungseigentum ist 70 Jahre alt. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) seit 1951 hat für die Eigentümer von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum“ in Deutschland verfassen – mit Zahlen, Daten und Fakten -, eine kritische Würdigung des neuen Gesetzes vorzunehmen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben.
Laden Sie sich unsere Publikation hier kostenfrei herunter.
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