Die Leitung der Versammlung

Den Ablauf der Eigentümerversammlung bestimmen in der Regel die Verwalter*innen, die den Vorsitz führen. Sie leiten die Veranstaltung, soweit nicht durch Mehrheitsbeschluss ein anderer Versammlungsvorsitzender gewählt wird. Dabei hat sie bzw. er für einen geregelten, reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei größeren Eigentümergemeinschaften bietet es sich an, eine Geschäftsordnung für den Ablauf der Veranstaltung zu erlassen. Hier können zum Beispiel Fragen zur Begrenzung der Redezeit und zur Abstimmungsauszählung getroffen werden.

 

Eigentümerversammlung immer beschlussfähig

Die Eigentümerversammlung ist nach der neuen Rechtslage immer beschlussfähig – unabhängig davon, wie viele Eigentümer*innen daran teilnehmen bzw. sich darin vertreten lassen. Anders als im alten WEGesetz gibt es also kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr. Alle Beschlüsse kann die Versammlung zudem jetzt mit einfacher Mehrheit treffen.

 

Beschluss-Sammlung

 

Die Verwalter*innen müssen eine Beschluss-Sammlung führen, in der die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft mit ihrem Wortlaut, dem Ort und dem Datum der Beschlussfassung einzutragen sind, ebenso gerichtliche Entscheidungen über bestimmte Beschlüsse mit der jeweiligen Urteilsformel.