Inhalt, Vorgehensweise und Änderungsoptionen

 

Die Teilungserklärung wird meistens ergänzt durch Regelungen über die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer*innen untereinander. In dieser Gemeinschaftsordnung, einer Art „Satzung der Eigentümergemeinschaft“ werden Vereinbarungen festgelegt, durch die die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes ergänzt oder abgeändert werden können.

Die Festlegungen in der Gemeinschaftsordnung sind für Sie von weitreichender Bedeutung. Zum einen, weil eine solche Gemeinschaftsordnung ebenso wie die Teilungserklärung im Nachhinein nur wieder mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer*innen und mit einer Eintragung ins Grundbuch abgeändert werden kann. Zum anderen, weil hier wesentliche Rechte und Pflichten festgelegt sind, an die Sie gebunden sein werden: In der Gemeinschaftsordnung werden neben den bereits erwähnten Sondernutzungsrechten auch das Stimmrecht und Ihr zukünftiger Stimmanteil in der Eigentümerversammlung festgelegt sowie die Kostenverteilung bestimmt.

In einer Gemeinschaftsordnung kann auch die Untersagung gewerblicher oder beruflicher Tätigkeiten festgelegt werden, ebenso kann ein generelles Tierhaltung- oder Musizierverbot ausgesprochen werden.
 

Weitere Informationen in der Rubrik „Gemeinschaftsordnung“:
 

>> Inhalt der Gemeinschaftsordnung

>> Zustandekommen der Gemeinschaftsordnung

>> Änderungen der Gemeinschaftsordnung