Mein, dein, unser? Das gehört zum Gemeinschaftseigentum
Generell gilt: Die Eigentümergemeinschaft entscheidet über alle baulichen und haustechnischen Maßnahmen, die
- das gemeinschaftliche Eigentum betreffen bzw.
- Auswirkungen auf die optische Gestaltung der Wohnanlage,
- die bauliche Substanz und
- den Außenbereich haben.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören grundsätzlich:
- Außenanlagen,
- Zufahrten und -wege,
- Einfriedungen, Zäune, Hecken,
- die äußere Gebäudehülle, bestehend aus Wänden, Dach, Decken, Böden,
- Außenfenster,
- tragende Wände,
- Gemeinschaftsräume wie Treppenhäuser oder Keller,
- gemeinschaftliche technische Anlagen wie Zentralheizung, Haus- und Zwischentüren,
- Balkonbrüstungen, Balkonbodenplatten,
- alle funktionstragenden Bauteile, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden, z. B. Dichtungen, Anschlüsse etc.
Über die meisten energetischen Sanierungen entscheiden also die Eigentümer gemeinsam, z.B. über
- Erneuerung der Heizung,
- Dachdämmung oder
- Fassadendämmung,
- Einbau neuer Fenster,
- Dämmung der Decken.