Der Verwaltungsbeirat ist, obwohl laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) nur ein optionales Organ, aus Sicht von Wohnen im Eigentum e. V. wichtig und unerlässlich für jede größere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Verwaltungsbeirat ist das notwendige Korrektiv zur Verwaltung. Da sie selbst Wohnungseigentümer*innen sind, haben Beiratsmitglieder in der Regel die Interessen der Eigentümer*innen im Blick.
Die WEG kann die Anzahl der Beiratsmitglieder nach der neuen Rechtslage frei bestimmen (§ 29 Abs. 1 WEGesetz). Abhängig von der Größe der WEG, kann der Verwaltungsbeirat nun also auch nur aus einem Mitglied oder auch zum Beispiel aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern bestehen).
Wohnen im Eigentum e.V. stellt grundlegende Informationen zur Einrichtung eines Verwaltungsbeirats vor:
Nähere Informationen zu den Pflichten des Beirats lesen Sie in unserem WiE-Ratgeber "Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen" (als Mitglied bitte vor der Bestellung auf der Website einloggen!). In Kapitel 1.4 (ab Seite 40) werden die höchst unterschiedlichen Rollen des Beirats erläutert und die Gestaltungsspielräume des Beirats dargestellt sowie konkrete Aufgaben und das dafür erforderliche Werkzeug aufgezeigt.
Muster-Geschäftsordnung für Verwaltungsbeiräte:
WiE hat eine Muster-Geschäftsordnung entwickelt, die Sie als Beirat an die besondere Situation Ihrer WEG anpassen können und sollten. In der Geschäftsordnung verabreden sich die Beiratsmitglieder verbindlich, wie sie die von ihnen zu erledigenden Aufgaben für ihre WEG durchführen wollen. Die Geschäftsordnung dient somit der Klarheit, schafft eine gewisse Verbindlichkeit und gibt den Beiräten Sicherheit. Als Mitglied können Sie sich die Vorlage kostenlos hier herunterladen (bitte vorher einloggen!).
Wie Beiratsmitglieder ihr Amt und ihre Aufgaben sehen, lesen Sie in den folgenden Gesprächen:
- Aktuelles Interview mit Beiratsmitglied Werner F., Oktober 2019
- Interview mit Beiratsmitglied Eva Heck, November 2018
- Beiratsmitglied Veronika Klinke [ PDF ]
- Beiratsmitglied Elvira Gruenke [ PDF ]
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Interview: "Einer ist besser als keiner"
Was sich durch das neue WEGesetz für das Amt des Verwaltungsbeirats geändert hat und was Sie zum Thema Haftung und Versicherung wissen sollten, erläutert Michael Nack, Rechtsreferent bei WiE, im Gespräch.
WiE-Umfrage Verwaltungsbeirat 2017
Verantwortungsgefühl ist häufigster Grund für die Übernahme des Ehrenamts, ergab das Stimmungsbild. Die weiteren Ergebnisse der Umfrage haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Verwaltungsbeiräte vernetzen sich
Sie möchten sich mit anderen Verwaltungsbeiratsmitgliedern austauschen? Dann nutzen Sie gerne unsere Online-Treffen für Beiräte. Der Schwerpunkt liegt auf dem Informations- und Erfahrungsaustausch. Die aktuellen Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.