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Wohnungseigentum
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BGH: Verwaltung muss Bauleistungen immer erst prüfen und dann zahlen

26.03.2024. Werden am Gemeinschaftseigentum Baumaßnahmen durchgeführt, muss die Verwaltung diese überwachen. D.h. sorgfältig prüfen, ob und wie die Leistungen erbracht und ob Vorschuss- oder Abschlagszahlungen berechtigt sind. Kommt die Verwaltung diesen Pflichten nicht nach und zahlt trotz Mängel und Schäden, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. V ZR/162 22) klargestellt.

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Hauseigentum
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„Energieberatung nicht erst dann angehen, wenn es konkreten Bedarf gibt“

18.03.2024. Günter Urban ist Diplom-Ingenieur, Energieberater und Wohnungseigentümer. Er kennt daher die besonderen Bedürfnisse und Besonderheiten von WEGs. Bei der Bonner Energieagentur bietet er seit kurzem eine Erstberatung speziell für Wohnungseigentümer an. Im Interview mit WiE erläutert er, warum es sinnvoll ist, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, bevor mit energetischen Sanierungsmaßnahmen begonnen wird.

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Gabriele Heinrich
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Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum

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