BGH: Verwaltung muss Bauleistungen immer erst prüfen und dann zahlen
26.03.2024. Werden am Gemeinschaftseigentum Baumaßnahmen durchgeführt, muss die Verwaltung diese überwachen. D.h. sorgfältig prüfen, ob und wie die Leistungen erbracht und ob Vorschuss- oder Abschlagszahlungen berechtigt sind. Kommt die Verwaltung diesen Pflichten nicht nach und zahlt trotz Mängel und Schäden, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. V ZR/162 22) klargestellt.