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Wohnungseigentum
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Mitgliedsbericht: „Kostenloser Beitrag zum Klimaschutz bleibt nur eine Idee“

15.04.2024. WiE-Mitglied Veronika Klinke ist Beiratsvorsitzende ihrer WEG in Bonn. Sie wollte Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern des Gebäudes installieren lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Da jedoch die vorhandene Elektrik im Gebäude sehr kostenintensiv saniert werden müsste, um die PV-Anlagen zu betreiben, wollte sie die Fläche verpachten. Doch das Projekt ist gescheitert.

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Hauseigentum
Foto: Wohnen im Eigentum

BGH: Verwaltung muss Bauleistungen immer erst prüfen und dann zahlen

26.03.2024. Werden am Gemeinschaftseigentum Baumaßnahmen durchgeführt, muss die Verwaltung diese überwachen. D.h. sorgfältig prüfen, ob die Leistungen erbracht und Vorschuss- oder Abschlagszahlungen berechtigt sind. Kommt die Verwaltung diesen Pflichten nicht nach und zahlt trotz Mängeln und Schäden, macht sie sich schadensersatzpflichtig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az. V ZR/162 22) klargestellt.

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Gabriele Heinrich
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Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum

Klartext statt Fachchinesisch ist unser Motto für Sie

 „WiE will, dass Sie Bauträgern, Handwerkern, Verwaltungen, Banken und anderen auf Augenhöhe begegnen oder sich z.B. im komplizierten Wohnungseigentumsrecht zurechtfinden. Ob WiE-Mitglied oder nicht: Auf dieser Seite finden Sie wichtiges und nützliches Fachwissen – im Klartext.“

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