Was kostet die WEG-Verwaltung?
In einer Erhebung Anfang Januar bis Anfang März 2017 hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) unter anderem die Vergütungssätze der Hausverwaltungen für Wohnungseigentumsverwaltung und für die Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen (Sondereigentumsverwaltung) ermittelt. Die Ergebnisse der Umfrage basieren auf den Angaben von 302 Verwaltungen.
Vergütungen für WEG-Verwaltung
Der Regelsatz der WEG-Verwaltung lag in 2016 im Bestand bei 19,92 Euro je Einheit und Monat (netto). Im Vergleich zu einer Befragung des DDIV aus dem Jahr 2010 sind die Beträge – abhängig von der Größe der Anlage – inflationsbereinigt um knapp sechs Prozent gestiegen.
WEG-Verwaltung
Durchschnittsvergütungen 2016 pro Einheit (netto)
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WEG-Größe |
Monatliche Vergütung in Euro |
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bis 10 Einheiten |
24,32 |
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11 bis 29 Einheiten |
21,08 |
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30 bis 49 Einheiten |
19,06 |
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50 bis 99 Einheiten |
18,28 |
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100 und mehr Einheiten |
16,86 |
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Garagen |
4,17 |
Bei den Vergütungen gibt es regionale Unterschiede. So werden in Großstädten und großstädtischen Gebieten durchweg höhere Vergütungen verlangt als im ländlichen Raum. Bei WEGs zwischen 11 und 29 Wohneinheiten werden zudem allgemein im Norden mit 23,94 Euro überdurchschnittliche Vergütungen erhoben. Bei kleinen WEGs werden dagegen in Süddeutschland die durchschnittlich höchsten Vergütungen (25,21 Euro) verlangt.
Der DDIV hat auch gefragt, welche Leistungen mit der Pauschalvergütung bezahlt sind und welche laut Verwaltervertrag zusätzlich vergütet werden. Nach seinen Angaben ist eine Sondervergütung für zusätzliche Eigentümerversammlungen die Regel, nur bei 6,4 Prozent der Befragten ist eine solche im Regelsatz enthalten. Wird sie pauschal berechnet, fallen dafür durchschnittlich 235 Euro an. Die Regulierung von Versicherungsschäden ist bei 40 Prozent, ein Eigentümerwechsel bei 47 Prozent und Sonderumlagen bei 44 Prozent der befragten Verwaltungen mit der Grundvergütung bezahlt.
Vergütung für Sondereigentumsverwaltung
Meist wird für die Verwaltung von Sondereigentum eine Pauschalvergütung pro Einheit vereinbart. Nur rund 10 Prozent der Verwaltungen, die an der Umfrage teilgenommen haben, rechnen ihre Sondereigentumseinheiten auch prozentual ab. Der durchschnittliche pauschale Regelsatz bei der Sondereigentumsverwaltung liegt 2016 bei 22,42 Euro pro Monat, wenn gleichzeitig eine WEG-Verwaltung vorliegt.
Bei rund 38 Prozent der befragten Verwaltungen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel in der Grundvergütung enthalten. Werden zusätzliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Vertragsgestaltungen oder Wohnungsübergaben pauschal abgerechnet, liegt der durchschnittliche Satz dafür bei 135 Euro. Verwaltungen, die für die Erstellung unterjähriger Betriebskostenabrechnungen für Mieter eine Pauschale berechnen, setzen dafür durchschnittlich 67,88 Euro an. Die Vergütung von Vermietungsleistungen wie das Erstellen eines Exposés oder die Durchführung von Besichtigungen berechnen die befragten Verwalter großteils auf Basis der Kaltmiete. Hierbei kalkulieren sie in etwa mit dem 1,5-fachen.
Quelle: 5. Branchenbarometer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
(Stand: Juni 2017)