Wichtige gesetzliche Änderungen für Eigentümer:innen

Frau, die etwas liest
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Auch im Jahr 2026 gibt es für Immobilieneigentümer:innen einige relevante gesetzliche Änderungen und Fristen. Dazu zählen unter anderem die Nachrüstung fernablesbarer Heizkostenverteiler, die Entwicklung des CO₂-Preises auf fossile Brennstoffe, der Wegfall der Gasspeicherumlage sowie neue Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung von Solarstrom („Energy Sharing“). WiE stellt im Folgenden einige Maßnahmen vor, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
 

Nachrüsten mit fernablesbaren Heizkostenverteilern bis 31.12.2026 


Seit dem 01.12.2021 müssen alle neu eingebauten Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Vorhandene Messgeräte zur Verbrauchserfassung, die nicht fernauslesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Haben Gebäudeeigentümer:innen entgegen dieser gesetzlichen Regelung keine Ausstattung zur fernablesbaren Verbrauchserfassung installiert, können Mieter:innen ihren Abrechnungsanteil der Heizkosten um 3 Prozent kürzen. 
(Grundlage: § 5 Absatz 2 und 3 Heizkostenverordnung)
 

Anstieg des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe 


Heizen mit fossilen Brennstoffen wird 2026 nochmals teurer. Der CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel bildet sich seit 01. Januar 2026 über den Handel in einem gesetzlich vorgegebenen Preiskorridor. Dieser liegt in diesem Jahr zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Zuvor war der CO2-Preis fix, 2025 lag er bei 55 Euro pro Tonne. 


Der Preiskorridor gilt bis 2027. Ab 2028 soll dann der deutsche CO2-Preis durch das neue Emissionshandelssystem der EU abgelöst werden. Dann entscheiden nur noch Angebot und Nachfrage über den Preis. 
 

Wegfall der Gasspeicherumlage


Die sogenannte Gasspeicherumlage entfällt seit 01. Januar 2026 für Gasverbraucher:innen. Die Kosten übernimmt nun der Bund. 
Die Gasspeicherumlage betrug zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die Höhe der Einsparung richtet sich nach dem Verbrauch – bei einem Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr kommt man beispielsweise zu einer Entlastung von knapp 58 Euro.
(Grundlage: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vom 28. November 2025) 


Stromnetzentgelte sinken durch Bundeszuschuss


Die Stromnetzentgelte für Verbraucher:innen sinken 2026 durch einen Bundeszuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit bis zu rund neun Prozent niedrigeren Strompreisen bei vielen Grundversorgern.   
(Grundlage: Gesetz für den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vom 12. Dezember 2025) 


Energy Sharing – gemeinsame Nutzung von Solarenergie 


Energy Sharing ist die gemeinschaftliche Erzeugung, der Verbrauch und der Austausch von selbst erzeugtem Solarstrom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region. Ab 01. Juni 2026 kann der Strom aus PV-Anlagen zur Versorgung von Wohnungen nicht nur gebäudebezogen, sondern auch gebäudeübergreifend genutzt werden. Dann müssen Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes sicherstellen, dass die gemeinsame Nutzung von Elektrizität im Sinne des Energy Sharings möglich ist. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können Energy Sharing nutzen – nicht selten sind größere WEGs als Mehrhausanlagen organisiert. 
(Grundlage: § 42c Energiewirtschaftsgesetz) 


Frist für Wärmeplanung für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern endet am 30.06.2026


Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohner ihre Fernwärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen haben. Falls die Wärmeplanung der Kommune schon vorher abgeschlossen ist und grundstücksbezogene Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen wurden, gilt für diese Gebiete die 65 Prozent EE-Vorgabe ab 1 Monat nach der Ausweisung.


Weitere Gesetzesvorhaben stehen an


Über weitere für Immobilieneigentümer:innen wichtige Gesetzesvorhaben werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Erwartet wird unter anderem eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt werden soll, sowie eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Außerdem muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. 

Welche politischen Vorhaben die Politik aus Sicht von WiE speziell für Wohnungseigentümer:innen angehen sollte, lesen Sie in unserer Pressemitteilung