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Das 1 x 1 der Grundsteuer
03.12.2019. Die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsteuer hat Wohnen im Eigentum für Sie hier zusammengestellt.Zensus 2021: Gebäude- und Wohnungsbestand wird erfasst
08.11.2019. Der nächste Zensus, eine Volkszählung, steht in den EU-Mitgliedstaaten 2021 an. Dabei werden nicht nur Angaben zur Bevölkerung, sondern auch zum Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Hierzu müssen Sie als Wohnungseigentümer/in bzw. Ihre Verwaltung Auskünfte erteilen. Details zum Ablauf stehen allerdings noch nicht fest.Verwaltungsbeirat: Kontrollorgan oder Papiertiger?
08.11.2019. Der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG zur WEGesetz-Reform enthält unter anderem Änderungsvorschläge zum Verwaltungsbeirat. Wohnen im Eigentum hält diese allerdings für nicht ausreichend und schlägt weitere Maßnahmen vor, um das Amt attraktiver zu machen. Aus Sicht von WiE muss sich die Bedeutung des Beiratsamtes im WEGesetz widerspiegeln. Lesen Sie hier die Position von WiE.Wie Sie als Vermieter/in ohne Ihre Jahresabrechnung mit dem Mieter abrechnen
22.03.2019. Erstellen Sie als Vermieter/in einer Eigentumswohnung die Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraums, können Sie von Ihrem Mieter/Ihrer Mieterin keine Nachzahlungen mehr verlangen. Das gilt selbst dann, wenn Ihre Verwaltung die Jahresabrechnung nicht pünktlich erstellt hat und Ihnen deshalb wichtige Zahlen fehlen, hat der BGH entschieden.Referenz: Prüfung Baubeschreibung
Keine Scheu vor kritischen Fragen an Bauträger!Anke F., WiE-Mitglied aus Stuttgart: "Über WiE haben wir eine Baubeschreibung prüfen lassen. Als wir den Bauträger mit dem Ergebnis konfrontierten, hat er uns aus der Liste der potenziellen Wohnungskäufer gekickt! Danke für die WiE-Beratung, da sich der Bauträger durch seine Reaktion auf unsere Rückfragen als unseriös zeigte."