Die Bundesregierung plant die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter:innen. Diese Pflicht wurde erst 2018 eingeführt und umfasst 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren.
Seit 2023 kann zudem jede Wohnungseigentümer:in die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gewerblich verwaltet ist. Bei WEGs in Selbstverwaltung mit mindestens neun Einheiten, in der ein Eigentümer als Verwalter benannt ist, muss ein Drittel der Eigentümer:innen diesen Anspruch stellen. Die Zertifizierung erfolgt über eine IHK-Prüfung; einige Berufsgruppen – darunter Rechtsanwält:innen oder Immobilienkaufleute – gelten bereits von Gesetzes wegen als zertifiziert.
Gerne möchten wir von Ihnen erfahren, wie Sie als Wohnungseigentümer:innen die Pläne der Bundesregierung einschätzen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und an unserer Online-Umfrage teilnehmen. Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf gewerbliche Verwalter:innen.