Bundesrat: Förderung der Barrierefreiheit durch WEGesetz-Reform [1]
Bundesrat beantragt Förderung der Barrierefreiheit durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes - ganz im Sinne von WiE
29.11.2016. Der Bundesrat hat im Herbst diesen Jahres einem Gesetzesantrag der Länder Bayern, Sachsen und Hessen zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität in Wohnungseigentümergemeinschaften zugestimmt und somit beim Deutschen Bundestag einen Antrag auf Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode eingebracht (siehe Bundesrats-Drucksache 340/16, einsehbar hier [2]; weitere Infos hier [3]). Diese Initiative sieht WiE als weitere wichtige Antriebswelle, um das Projekt der Reform des WEGesetzes ins Rollen zu bringen.
Nachdem sich Politiker von SPD, CDU, die Grünen und die Linke für eine Reform des WEGesetzes aussprechen, sich Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag „Wohneigentumsrecht umfassend reformieren und modernisieren“ (Bundestags-Drucksache 18/8084) schon Schwarz auf Weiß für eine WEGesetzes-Reform positioniert haben, vergrößert sich mit diesem Bundesrats-Beschluss der Unterstützerkreis für eine Modernisierung des WEGesetzes und lässt die Reform in der nächsten Legislaturperiode immer näher rücken. Wohnen im Eigentum e.V. begrüßt diese Initiativen, denn als Verbraucherschutzverband für Wohnungseigentümer sieht WiE seit langem einen erheblichen Reformbedarf.
In den 65 Jahren seit Verabschiedung des WEGesetzes gab es zwei Reformen - ohne direkte Beteiligung der Wohnungseigentümer. Diese beiden Reformen wurden den strukturellen Änderungen im Wohnungseigentum (abgesehen der Anerkennung der WEG als Verband) nicht gerecht, so die Einschätzung von WiE. Erforderlich sind
- eine Anpassung des WEGesetzes an die veränderten Strukturen im Wohnungseigentum,
- eine Überarbeitung der Verwaltungs- und Kontrollstrukturen für Eigentümergemeinschaften,
- mehr Verbraucherschutz für einzelne Wohnungseigentümer sowie die WEG,
- Erleichterungen beim Krisenmanagement und mehr.
Die veränderten Strukturen im Wohnungseigentum (große Unterschiede bei den WEG-Größen, Umwandlungen von Mietshäusern, unterschiedliche Selbstnutzer-Vermieter-Interessen), die Bewohneralterung wie auch die Gebäudealterung in vielen WEGs und die Anforderungen an den Klimaschutz sind bei der Reform unbedingt zu berücksichtigen.
Ausführlich hat WIE den Reformbedarf bereits 2011 dargestellt und erörtert, und zwar in seiner kritischen Schrift „Unbekannt und unbeachtet. 60 Jahre Wohnungseigentum“ zum 60. Jahr der Verabschiedung des WEGesetzes - immer aus der Perspektive der Wohnungseigentümer. Erste Reformvorschläge, die WiE seit Jahren immer wieder durch neue Erkenntnisse ergänzt, können Sie nachlesen auf unserer Website unter https://www.wohnen-im-eigentum.de/system/files/WEGesetz-ReformForderunge... [4]
In der Liste der WiE-Reformvorschlägen werden Sie auch den Vorschlag „Duldungspflicht der WEG bei Maßnahmen zum barrierefreien Umbau bzw. zur altersgerechten Gebäudeanpassung durch einzelne Wohnungseigentümer analog dem Mietrecht“ finden. Erläuternd ist hinzugefügt: „Um Wohnungseigentümern den Einbau von Rampen, Treppenliften o.a. zu erleichtern, sollte § 554a BGB aus dem Mietrecht ins WEGesetz übertragen werden.“ Die eingangs dargestellte Forderung des Bundesrates ist somit ganz im Sinne der Reformvorschläge von WIE.